BGH: Spenderkinder haben immer Anspruch auf Vaterschafts-Auskunft
28. Januar 2015, 15:45 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe (dts) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle/Saale verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: BGH: Spenderkinder haben immer Anspruch auf Vaterschafts-Auskunft. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

