BGH prüft Alterskontrollen bei E-Zigaretten-Zubehör
Der Bundesgerichtshof (BGH) widmet sich derzeit einem bemerkenswerten Rechtsstreit, der die Verantwortungsbereiche von Online-Händlern von E-Zigaretten schärfen könnte. Die zentrale Frage dabei ist, ob Händler beim Verkauf ungefüllter Ersatztanks für E-Zigaretten im Internet das Alter ihrer Kunden prüfen müssen. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus, doch die bisherigen Einschätzungen der Vorinstanzen legen die Notwendigkeit solcher Alterskontrollen nahe.
E-Zigaretten, die mit einer speziellen Flüssigkeit gefüllt und über ein Heizelement verdampft werden, sind längst zu einem beliebten Konsumprodukt geworden. Das Jugendschutzgesetz verbietet eindeutig, solche nikotinhaltigen Produkte an Minderjährige abzugeben. Es schließt ausdrücklich nikotinfreie elektronische Zigaretten und Shishas und ihre Behältnisse mit ein. Ein Unternehmen verklagt aktuell einen Konkurrenten, da dieser beim Versand der Ersatztanks auf eine Alterskontrolle verzichtet und damit gegen das Gesetz verstoßen soll.
Eine interessante Wendung erhielt die Debatte durch den Vergleich mit Zigarettenpapier, das nicht unter das Jugendschutzgesetz fällt. Die Anwältin des beklagten Unternehmens zog diese Parallele und plädierte für die Gleichbehandlung der Ersatztanks. Der BGH zeigte jedoch bisher wenig Neigung, diesem Argument zu folgen, und signalisierte, dass ein Verkauf ohne Altersüberprüfung wahrscheinlich als rechtswidrig eingestuft wird. Der genaue Zeitpunkt der Urteilsverkündung bleibt noch ungewiss.

