BGH entscheidet über Gentests an Embryonen
Leipzig (dpa) - Der Bundesgerichtshof BGH beschäftigt sich seit Dienstag mit umstrittenen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen. Der 5. Strafsenat in Leipzig hat zu entscheiden, ob die Untersuchung von Embryonen außerhalb des Mutterleibs strafbar ist und gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt.
Ein Berliner Gynäkologe hatte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik bei drei erblich belasteten Paaren angewendet und dann Embryonen ohne genetischen Defekt eingepflanzt. Anschließend zeigte er sich selbst an und schuf damit einen Präzedenzfall. Das Berliner Landgericht sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision.