Bewerbungskosten absetzen: So funktioniert die Rückerstattung über die Steuererklärung

Die Suche nach einem neuen Job kann bekanntlich nicht nur nervenzehrend sein, sondern zum Teil auch richtig ins Geld gehen. Ob Bewerbungsmappe, professionelle Fotos, Fahrtkosten oder auch Telefongespräche – im Laufe der Zeit kann da schon so einiges zusammenkommen. Was viele Bewerber allerdings nicht wissen: Die Bewerbungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Aber wie funktioniert das Ganze denn eigentlich genau? Und werden tatsächlich alle Bewerbungskosten zurückerstattet?
Die gute Nachricht vorab: Laut §9 des deutschen Einkommensteuergesetzes gelten sämtliche Ausgaben, die im Laufe der Bewerbungsprozesse anfallen, als sogenannte Werbungskosten und sind dementsprechend komplett steuerlich absetzbar. Da es bei einigen Bewerbern jedoch hin und wieder zu individuellen Problemen bei der Rückerstattung kommen kann, ist es empfehlenswert, einen Steuerberater beziehungsweise einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zu ziehen. So kann man sich nämlich vollkommen sicher sein, dass alle Informationen korrekt angegeben wurden und keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt auftreten. Im nun folgenden Artikel zeigen wir, um welche Bewerbungsmaterialien es sich dabei konkret handelt und wie der Nachweis der Kosten genau abläuft.
Diese Bewerbungskosten können steuerlich abgesetzt werden
Je mehr Bewerbungen man rausschickt, desto höher werden die Kosten. Allerdings lassen sich die meisten dieser Ausgaben ohne weiteres von der Steuer absetzen. Um welche Materialien es sich dabei genau handelt, zeigen wir in der nun folgenden Übersicht:
Bewerbungsmaterialien:
- Briefumschläge und Briefmarken
- Bewerbungsmappen
- Schreibpapier
- Schreibutensilien (Stifte, Füllerpatronen etc.)
- Druckerpatronen
- Kopien
- larsichthüllen
- Klebestifte
Eigenmarketing:
- Bewerbungsfotos
- Design für den Lebenslauf (Templates und sonstige Vorlagen)
- Persönliche Bewerbungswebseite und Bewerbungsvideo
- Telefon- und Internetkosten (diese werden im Normalfall nur anteilig übernommen)
- Jobinserate, Online-Anzeigen und Stellengesuche
Recherche, Dienstleistungen und sonstige Ausgaben:
- Fachliteratur
- Fort- und Weiterbildungskurse (auch hier werden die Kosten häufig nur anteilig zurückerstattet)
- Bewerbungsratgeber und Bewerbungsschreiber
- Übersetzungskosten (bei nachweisbaren Bewerbungen im Ausland)
- Offizielle Beglaubigungen (Nachweise für Schule, Ausbildung, Studium und Co.)
Reisekosten:
- Fahrten zu den Bewerbungsgesprächen (Auto, Taxi, Bahn und sonstige öffentliche Verkehrsmittel)
- Eventuelle Parkgebühren
- Stadt- und Fahrpläne
- Übernachtungskosten
- Verpflegung
Wichtig: Die erforderlichen Nachweise müssen eingereicht werden
Damit die steuerliche Rückerstattung der Bewerbungskosten ohne Probleme funktioniert, sollte man sämtliche Rechnungen und sonstige Zahlungsbelege definitiv aufbewahren. Denn laut dem Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. können die Bewerbungsausgaben ansonsten nur pauschal geltend gemacht werden – und dabei kann es vorkommen, dass man wesentlich weniger Geld wiederbekommt. Zwar können insgesamt bis zu 1.000 Euro pauschal abgesetzt werden, doch da die Sachbearbeiter in den Finanzämtern meist individuell entscheiden, kann die Summe auch deutlich geringer ausfallen. Wer also auf der sicheren Seite sein und alle getätigten Ausgaben zurückhaben möchte, sollte sämtliche Quittungen – ob nun von dem Hotel vor Ort oder vom Papierkauf – aufheben und der Steuererklärung übersichtlich geordnet anfügen.

