Beschleunigung in Sicht: Hubig plant Modernisierung der Verwaltungsgerichtsverfahren
Bürgerinnen und Bürger können im Konflikt mit Ämtern künftig auf raschere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hoffen. Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD hat eine Reform initiiert, die darauf abzielt, die langwierigen Verfahren zu verkürzen. Derzeit ziehen sich solche Prozesse bundesweit durchschnittlich 14,2 Monate hin.
Dies betrifft unter anderem Fälle wie Baugenehmigungen, Studienplatzvergaben oder das Asylrecht. Hubig legt dabei besonderen Wert auf effizientere Ressourcennutzung innerhalb der Justiz sowie auf eine gestärkte Verantwortlichkeit der Richterinnen und Richter. Ein wesentlicher Aspekt ihrer angekündigten großen Reform der Verwaltungsgerichtsordnung ist die beschleunigte Einzelentscheidung durch Richter und eine zügigere Abwicklung von Prozessen.
Ein entscheidender Fortschritt für Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen standardmäßig per E-Mail ohne komplizierte elektronische Signaturen einzureichen. Auf Seiten der Verwaltungsgerichte sollen vermehrt Einzelrichter oder kleine Besetzungen Entscheidungen treffen können. Zudem wird der Zugang zu diesen Positionen für Richter auf Probe verkürzt.
Zur Verringerung unnötiger Rechtsstreite sollen Rechtsmittel einfacher zugänglich und querulatorische Klagen kostspieliger gemacht werden. Damit die Ämter Urteile effektiv umsetzen, können Gerichte künftig höhere Zwangsgelder verhängen, die bis zu 25.000 Euro betragen können und an eine andere staatliche Stelle fließen. Aktuell bewältigen die Verwaltungsgerichte jährlich etwa 220.000 Verfahren.
Im Jahr 2024 konnten rund 172.000 der anstehenden Fälle abgeschlossen werden, wobei die durchschnittlichen Verfahrensdauern regional stark variieren. Die Pläne Hubigs bieten Aussicht auf eine signifikante Entlastung der Gerichte und eine spürbare Beschleunigung der Urteilsfindung.

