Berliner Bürger verbieten Rodung im Fraenkelpark
Amtliche Mitteilung der Stadtgemeinde Berlin Zehlendorf

(lifepr) Berlin, 20.02.2017 - Berliner Bürger verbieten Rodung im Fraenkelpark
Amtliche Mitteilung der Stadtgemeinde Berlin Zehlendorf

Am Wochenende haben berechtigte Bürger aus Zehlendorf, Lankwitz, Lichterfelde und aus weiteren Gemeinden ein Verbot der geplanten Rodung von insgesamt cirka 200 Bäumen gegenüber Cerstin Richter-Kotowski in der Rolle Bezirksbürgermeisterin Steglitz - Zehlendorf, Michael Müller in der Rolle Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Dr. Matthias Kollatz-Ahnen in der Rolle Senator der Senatsverwaltung für Finanzen, Andreas Geisel in der Rolle Senator für Inneres und Sport, Christian Christen in der Rolle Direktor bei dem Abgeordnetenhaus, Ralf Wieland in der Rolle Präsident des Abgeordnetenhauses, Maren Schellenberg in der Rolle Bezirksstadträtin Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau und auch Ingrid Jaeger in der Rolle Leiterin der Allgemeinen Verwaltung angeordnet.

Die Berechtigung der Weisungsbefugnisse ergibt sich aus der Aktivierung der seit 2005/7 in Unternehmen umgewandelte Gebietskörperschaften. Hier haben berechtige Bürger erkannt, dass mit der Aufforderung der EU, die Gemeinden und Stadtgemeinden in Unternehmen zu wandeln und sich im Gegenzug nur noch öffentlich rechtlich benennen zu können, entsprechen KStG § 4² eine Gemeinde nur eines sein kann, Unternehmen oder Gebietskörperschaft. Somit verloren damals die berechtigten Bürger ihre hoheitlichen Bestimmungsrechte und gaben diese an Firmen wie das Bezirksamt Zehlendorf, D-U-N-S® Nummer 342089344 unter der nicht eingetragenen Bezeichnung oder Unternehmensteil Bezirksamt Zehlendorf von Berlin im internationalen Unternehmensregister Dun § Bradstreet unter dem Land Germany steht.
Germany wird als Unternehmen jedoch nicht mehr als Staat gelistet und verfügt somit auch nicht über einen Staatenschlüssel.

Berechtigte Bürger konnten im letzten Jahr die Gebietskörperschaft Zehlendorf widerspruchsfrei erheben und verfügen somit über die höchsten Bestimmungsrechte in der Gebietskörperschaft zuzüglich der völkerrechtlich anerkannten 12 Meilenzone zu staatenlosem Grund.

Ungefragt der tatsächlichen Berechtigung der Unternehmen bezüglich der geplanten Rodung von Baumgruppen im Fraenkelpark in Berlin Lankwitz, steht fest, dass sich entsprechend des Einführungsgesetzes BGB Art. 50 Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
aus dem Dritten Abschnitt Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuches zu den Landesgesetzen die Bestimmungsrechte der Bodenberechtigten erschließen. Denn hier sind in den folgenden Paragraphen die vor allem stehenden landesrechtlichen Vorschriften gelistet.

Folgender Brief ging am Samstag an die oben aufgezeigten vermutlich Verantwortlichen:

Verbot der Rodung von Bäumen und Baumgruppen
insbesondere der Bäume des Fraenkelparks
Verbot der geplanten Durchführung

Geehrter Michael Müller, in der Rolle der Der Regierende Bürgermeister von Berlin,
schreiben wir Sie als Verantwortliche bzw. Mitverantwortliche für die geplante Abholzung der 200 Bäume in Lankwitz an.

Grundlage unseres Verbotes ist die Aktivierung der Gebietskörperschaft Zehlendorf.

Wie Sie wurden weitere Stellen in Berlin und im Ausland über die Aktivierung der Gebietskörperschaften in dem Verwaltungsgebiet Berlin informiert. Auch Ihnen stand, wie allen anderen Stellen die Möglichkeit des Widerspruchs aus verschiedenen Gründen zu. Dieser ist nicht eingegangen.

Somit ist Fakt, dass die berechtigten Bürger der Gemeinde Zehlendorf und Berlin die hoheitlichen Rechte über Ihr Gebiet, sowie den dazu gehörenden 12 Meilen zum staatenlosen Raum , zurück genommen haben. In dieses Gebiet fällt seit 1911 der in Lankwitz befindliche Fraenkelpark.

Sind Sie, geehrter Michael Müller, entgegen unserer Annahme, nicht der Auftraggeber oder Inhaber der Verfügungsgewalt sein, so beauftragen wir Sie hiermit, ebenso die einheitliche Stelle und die Person für die Deutsche Frage, dieses Schreiben an die haftenden Verantwortlichen weiter zu leiten.

Entsprechend des eindeutigen Bürgerbegehrens haben Sie sich dem Wunsch der Bürger zu fügen und deren Auftrag Folge zu leisten. Somit bleibt der Fraenkelpark in der jetzigen Form bestehen!

Sollten Sie und alle weiteren Beteiligte sich anmaßen, die seit Aktivierung der Gebietskörperschaften im Eigentum der Bürger befindlichen Bäume zu schädigen oder diesen mit Gewerken nahe zu treten, die zu einem Schaden an unseren Landschaften führen dürften, werden wir Sie, Michael Müller persönlich, voll umfänglich in die Haftung nehmen und unter Sippenhaftung stellen.

Dieses Recht ist auch aktuell zu finden, in dem sogenannten GG , den sogenannten Landessatzungen, -verfassungen und -gesetzen oder in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, sowie den Landgemeinde- und Städteordnungen. Wir agieren damit auf der Grundlage des höchsten Rechtskreises, den Rechten aus der germanischen Erstbesiedelung, welche auch heute noch über dem canonischen und römischen Recht stehen. Geschichtlich finden diese Rechte insbesondere im Brandenburger Land ihren Ursprung.

Im Auftrag der berechtigten Bürger


Staatenloser Raum ist mit der Unternehmensgründung der Gemeinden und Stadtgemeinden in den Jahren 2005/7 entsprechend KStG § 4² entstanden.
Artikel 28 Besatzungsordnung, sogenanntes Grundgesetz


Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt trat am 17.Juli 1992 in Kraft. Artikel 2 Abs (2) u. (3) Die Selbstverwaltung in den Gemeinden und Kreisen dient dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben.
Sowie: Derzeit geltendes Kommunalverfassungsgesetze Brandenburg Berlin: § 1, Gemeinden, (1) Die Gemeinde ist Grundlage und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Die Verwaltung der Gemeinde erfolgt nach den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft. Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte.
Gültiges Gesetz: Stadt Berlin vom Stadt Berlin. Siehe dazu auch
Einführungsgesetze BGB §§ 52-159 und die Polizeiordnungen vor 1914.


Somit steht widerspruchsfrei den berechtigten Berliner Bürger zu, die Rodung im Fraenkelpark zu verbieten.

Amtliche Mitteilung der Stadtgemeinde Berlin Zehlendorf vom 20. Februar 2017
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 20.02.2017 · 09:30 Uhr
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