Berlin auf dem Weg zur autofreien Metropole: Gericht ermöglicht Volksentscheid
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Türen für den "Volksentscheid Berlin autofrei" geöffnet und den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens als zulässig erklärt. Diese Entscheidung hebt die Blockade des Senats auf, der den Gesetzentwurf zuvor als verfassungsrechtlich problematisch eingestuft hatte. Nun kann die Initiative ihr Ziel eines umfassenden Autoverbots in der Hauptstadt weiterverfolgen.
Die Pläne der Initiative sind ambitioniert: Innerhalb von vier Jahren sollen fast alle Straßen im S-Bahn-Ring, mit Ausnahme der Bundesstraßen, zu autoreduzierten Zonen umgewandelt werden. Bürger dürften ihre Autos dann nur noch bis zu zwölf Mal im Jahr privat nutzen. Ausnahmegenehmigungen sind für Menschen mit Behinderungen, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Müllabfuhr und bestimmte Wirtschafts- und Lieferverkehre vorgesehen.
Ludgera Selting, Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, betonte, dass das Gericht lediglich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzentwurfs geprüft habe. Über die tatsächliche Umsetzung entscheiden letztlich die Bürger der Stadt. Das Urteil wurde mit einer deutlichen Mehrheit von acht zu einer Stimme gefällt, wobei ein Richter ein Sondervotum abgab.
Wirtschaftsvertreter äußerten ihre Bedenken. Alexander Schirp von der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg warnte, dass ein solches Verbot die Wirtschaft erheblich belasten könnte. Dennoch ist die Initiative nun bereit, den nächsten Schritt in Richtung eines Volksentscheids zu gehen und hofft auf eine positive Beratung im Abgeordnetenhaus. Ihr Anwalt Philipp Schulte ermutigte die Politik, das Anliegen der Bevölkerung ernst zu nehmen und das Gesetz zu adaptieren, um wichtige Fortschritte im Klima- und Gesundheitsschutz schneller zu erreichen.
Die Initiative plant, in der nächsten Phase des Volksbegehrens innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von sieben Prozent der wahlberechtigten Berliner zu sammeln - das sind etwa 170.000 Menschen. Bereits 2021 hatten sie über 50.000 Unterschriften gesammelt, bevor der Senat das Verfassungsgericht anrief. Sollte es erneut zur Unterschriftensammlung kommen, verlangt die Beteiligung von zahlreichen Unterstützern und einer wesentlichen finanziellen Investition.

