
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Türen für den "Volksentscheid Berlin autofrei" geöffnet und den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens als zulässig erklärt. Diese Entscheidung hebt die Blockade des Senats auf, der den Gesetzentwurf zuvor als verfassungsrechtlich problematisch
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