Bayerische Düngeverordnung auf dem Prüfstand: Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Gebietsausweisungen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nimmt die bayerische Düngeverordnung unter die Lupe. Im Mittelpunkt stehen vier Revisionsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit der Gebietsausweisungen befassen, in denen aus Gründen des Gewässer- und Grundwasserschutzes spezielle Düngungsbeschränkungen gelten. Eine Entscheidung wird möglicherweise noch nicht verkündet.
Für Landwirte in den als "rote Gebiete" ausgewiesenen Zonen bedeutet dies, dass sie nur noch 80 Prozent der normalerweise für die Pflanzen benötigten Düngermenge einsetzen dürfen. Der Freistaat Bayern setzt damit EU- und Bundesvorgaben um. Doch die Landwirte beklagen ein unvollständiges Netz von Messstellen und zweifeln an der Verhältnismäßigkeit der Gebietsausweisungen, da sie Einbußen ihrer wirtschaftlichen Existenz befürchten.
Bereits im Februar 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof drei der vier Klagen abgelehnt und den Schutz von Gewässern als vorrangig eingestuft. Einschränkungen für Landwirte seien zumutbar, wobei Bayern weitere Messstellen errichten muss. Eine Übergangslösung sei für die Ausweisung der betroffenen Gebiete akzeptabel. Die vierte Klage war erfolgreich, da die Auswahl der Messstelle nicht nachvollziehbar war, was zur Unwirksamkeit der Düngeverordnung in dem betreffenden Gebiet führte.
Nährstoffreiche Böden sind essenziell für den Pflanzenwuchs, doch übermäßige Düngung belastet das Grundwasser mit Nitrat. Während Nitrate im Prinzip harmlos sind, können sie durch bakterielle Umwandlung in das gesundheitsschädliche Nitrit übergehen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung verdeutlicht. Ein Thema, das nicht nur Landwirte, sondern auch Verbraucher beschäftigt.

