Bausenator Gaebler treibt Vorbereitungen zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen voran
Der Bausenator Christian Gaebler setzt sich weiterhin für die Umsetzung des geplanten Rahmengesetzes zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ein. Ungeachtet noch ausstehender Ergebnisse eines angekündigten Rechtsgutachtens der Finanzverwaltung, möchte Gaebler bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Im Fokus steht dabei die Identifizierung der Bewertungskriterien, die eine Vergesellschaftung rechtfertigen würden. 'Was sind eigentlich die Kriterien, die eine Vergesellschaftung rechtfertigen?' betonte der SPD-Politiker in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.
Die Meinungen dazu gehen auseinander. Während Gaebler betont, dass die Kriterien bereits im Rahmengesetz festgehalten werden müssten, damit dieses einen Sinn erfüllen kann, gibt es auch Stimmen, die der Ansicht sind, dass die Umsetzungsthemen nicht im Rahmengesetz behandelt werden sollten. Gaebler hingegen ist der Überzeugung, dass die Kriterien ein wesentlicher Bestandteil des Rahmengesetzes sein sollten. Ohne klare Festlegung würde das Gesetz seiner Ansicht nach keine Sinnhaftigkeit erfüllen. Er sagte: 'Wenn da nur drinsteht, man kann den Grundgesetzparagrafen 15 umsetzen, dann kann man es auch lassen.'
Trotz der Kritik an dem umstrittenen Gutachten zum Rahmengesetz, das unter anderem von der Linken in Berlin und der Initiative 'Deutsche Wohnen & Co. enteignen' scharf kritisiert wird, hält Gaebler dieses nicht für überflüssig. Er räumte ein, dass das Gutachten Irritationen hervorruft, dennoch sei es sinnvoll, dies im Voraus zu klären, da sich die Expertenkommission bisher noch nicht mit dem Rahmengesetz befasst hat. Gaebler betonte die Wichtigkeit der rechtzeitigen Auseinandersetzung mit den Anknüpfungspunkten für den Wohnungsbereich.
Der SPD-Politiker forderte alle Fachverwaltungen auf, bereits jetzt Vorarbeiten zu leisten und nicht erst mit dem Gutachten zu beginnen. Die Zeit bis dahin solle genutzt werden, um fachliche Themen vorzubereiten, die nicht unmittelbar mit dem Gutachten in Zusammenhang stehen. Das Gutachten wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 beauftragt und die Ergebnisse werden erst im Herbst erwartet.
Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen wurde durch die Initiative 'Deutsche Wohnen & Co. enteignen' angestoßen. Bei einem Volksentscheid im September 2021 stimmten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin.
Bisher wurde das Votum der Expertenkommission jedoch noch nicht von der Politik umgesetzt. Gaebler wies den Vorwurf zurück, dass Schwarz-Rot die Umsetzung des Volksentscheids verschleppe. Schnellstmögliche Klarheit solle das Ziel sein, betonte er.
Gaebler äußerte jedoch auch Zweifel, dass die Vergesellschaftung die Probleme auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich lösen würde. Mit ca. 200.000 Wohnungen von insgesamt zwei Millionen Wohnungen sei die Vergesellschaftung nur ein Teil der Lösung. Gaebler fügte hinzu, dass er gerne 200.000 landeseigene Wohnungen mehr hätte, jedoch müsse man auch die Risiken und Nebenwirkungen genauer betrachten. Unter anderem seien die Kosten für die Steuerzahler unklar, da die Expertenkommission sechs verschiedene Berechnungsmodelle präsentiert habe, jedoch keine klare Antwort auf die Frage der Kosten gegeben habe. (eulerpool-AFX)