Bahn-Wettbewerber Flixtrain siegt vor Gericht gegen Deutsche Bahn
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 1. Dezember entschieden, dass die Deutsche Bahn irreführende Filteroptionen in einer früheren Reiseauskunft verwenden durfte. Konkret ging es um eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche, bei der die voreingestellte Filteroption "Schnelle Verbindung bevorzugen" dazu führte, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt wurden. Das Gericht entschied, dass diese Filteroption den Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert habe.
Die Deutsche Bahn ist nun verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Zur genauen Bezifferung dieses Schadenersatzes muss sie Informationen über Buchungsanfragen im relevanten Zeitraum vorlegen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die unterlegene Partei Berufung einlegen kann. Über diese Berufung würde das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.
Ein Sprecher der Deutschen Bahn erklärte dazu: "Der beanstandete Sachverhalt ist ein historischer und hat keine Relevanz für unsere aktuelle Reiseauskunft." Die beanstandete Gestaltung von bahn.de und DB Navigator werde seit Frühjahr 2019 nicht mehr verwendet. Die Deutsche Bahn werde das Urteil und die Urteilsbegründung nun prüfen und entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegen werde.
Flixtrain ist eine Marke der Münchner Mobilitätsplattform Flix und ein direkter Wettbewerber der Deutschen Bahn. (eulerpool-AFX)

