Bahn im Berufungsmodus: Widerspruch gegen erlaubten Lokführerstreik
In einem spannenden Rechtsstreit hat sich das Arbeitsgericht Frankfurt auf die Seite der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gestellt und ihren geplanten Streik bei der Deutschen Bahn für zulässig erklärt. Die Bahn zeigt sich von dieser Entscheidung unbeeindruckt und kündigt umgehend an, rechtliche Schritte einzuleiten. 'Diese Streikanmeldung kam ohne ausreichende Vorwarnung. Außerdem stehen rechtswidrige Forderungen im Raum', erörtert Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, die Begründung für diesen Schritt.
Das Gericht, vertreten durch Richterin Stephanie Lenze, hielt entgegen, dass der Streikaufruf in keiner Weise unangemessen sei und lehnte es ab, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Die Deutsche Bahn nimmt jedoch die Möglichkeit einer Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht ins Visier und plant, diesen Weg zu beschreiten, was die juristische Auseinandersetzung in eine nächste Runde führen wird. Erwartungen nach soll bereits am darauffolgenden Dienstag eine Verhandlung angesetzt sein.
Indessen hat der angekündigte Streik bereits Fahrt aufgenommen und beeinträchtigt seit Montagabend den Güterverkehr. Die Ausweitung des Streiks auf den Personenverkehr ist in der folgenden Nacht anvisiert, was den Druck auf die Deutsche Bahn und die Reisepläne vieler Passagiere zweifelsohne erhöht. (eulerpool-AFX)