Azincourt Energy schließt Erwerb einer Option auf Uranprojekt Harrier ab

12. Juni 2025, 09:06 Uhr · Quelle: Pressebox
Azincourt Energy hat den Erwerb einer 100%-igen Beteiligung an den Mineralkonzessionen des Uranprojekts Harrier in Labrador abgeschlossen. Zudem wurde eine Optionsvereinbarung zur Absteckung mit Koba Resources und Uranidor abgeschlossen, um zusätzliche Mineralkonzessionen zu erwerben.

Vancouver B.C., 12.06.2025 (PresseBox) - AZINCOURT ENERGY CORP.(„Azincourt“ oder das „Unternehmen“)(TSX.V: AAZ, OTC: AZURF), gibt mit Bezug auf seine Pressemitteilung vom 29. April 2025 bekannt, dass das Unternehmen seine zuvor angekündigte Transaktion abgeschlossen hat, gemäß der das Unternehmen eine Abtretungs- und Abänderungsvereinbarung (die „Abtretungs- und Abänderungsvereinbarung“) mit Koba Resources Limited („Koba“), Uranidor Resources Limited („Uranidor“) – einer hundertprozentigen Tochter von Koba – und Dean Fraser eingegangen ist. Gemäß der Vereinbarung hat Koba seine Option (die „Harrier-Option“) zum Erwerb einer 100%-igen Beteiligung an den Mineralkonzessionen im Uranprojekt Harrier (das „Projekt Harrier“) im Central Mineral Belt in Labrador, Kanada, abgetreten. Das Unternehmen hat zudem seine zuvor angekündigte Transaktion abgeschlossen, der zufolge das Unternehmen eine Liegenschaftsoptionsvereinbarung (die „Optionsvereinbarung zur Absteckung“) mit Koba und Uranidor eingegangen ist. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde dem Unternehmen eine Option (die „Option zur Absteckung“) zum Erwerb einer 100%-igen Beteiligung an bestimmten Mineralkonzessionen in der Nähe des Projekts Harrier mit Lage im Central Mineral Belt in Labrador, Kanada, gewährt (die „abgesteckten Konzessionen“).

Im Rahmen der Gewährung der Harrier-Option sowie der Option zur Absteckung möchte das Unternehmen bestimmte Transaktionsbedingungen und Bedingungen zu den Vermittlungsgebühren, die in Bezug auf die Transaktionen zahlbar sind, verdeutlichen und aktualisieren.

Die Harrier-Option

Das Unternehmen und Dean Fraser haben einen Nachtrag zu der Abtretungs- und Abänderungsvereinbarung unterzeichnet, in dem die Parteien die Methode der Anpassungsberechnung hinsichtlich zukünftiger Aktienemissionen in Bezug auf die Harrier-Option dargelegt haben. Dementsprechend sieht die Methode der Anpassungsberechnung nun vor, dass die Anzahl der Stammaktien, die in Bezug auf eine jede Emission auszugeben sind, einer Anpassung unterliegt, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSX Venture Exchange (die „TSXV“) vor dem Datum einer solchen Emission 0,025 $ (statt 0,02 $) übersteigt, wobei die Anzahl der Stammaktien wie folgt reduziert und berechnet wird: anwendbarer Gesamtdollarbetrag, der in der Abtretungs- und Abänderungsvereinbarung festgelegt ist, dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission. Falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission unter 0,025 $ (statt 0,02 $) liegt, leistet das Unternehmen eine zusätzliche Barzahlung, die wie folgt berechnet wird: jeweilige Anzahl der auszugebenden Stammaktien multipliziert mit 0,025 $ (statt 0,02 $), und dann subtrahiert von der jeweiligen Anzahl der auszugebenden Stammaktien multipliziert mit dem 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum der jeweiligen Emission.

Das Unternehmen hat ebenfalls eine abgeänderte and neu formulierte Provisionsvereinbarung abgeschlossen, um darzulegen, dass sich die gesamte maximale Vermittlungsgebühr, die vom Unternehmen im Zusammenhang mit der Harrier-Option an eine unverbundene Drittpartei zu entrichten ist, auf 2.687.500 Stammaktien (statt 3.375.000 Stammaktien) beläuft, vorbehaltlich einer untenstehend weiter ausgeführten Anpassung. Von der Gesamtzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Vermittlungsgebühr auszugeben sind, sind (i) 350.000 Aktien, abhängig von Anpassung, zahlbar zum früher eintretenden Zeitpunkt der Abtretung der Harrier-Option oder dem 30. Juni 2025, (ii) 825.000 Aktien, abhängig von Anpassung, zahlbar am oder vor dem 11. April 2026; (iii) 837.500 Aktien (statt 1.125.000 Aktien), abhängig von Anpassung, zahlbar am oder vor dem 11. April 2027 und (iv) 675.000 Aktien (statt 1.000.000 Aktien), abhängig von Anpassung, zahlbar am oder vor dem 11. April 2028. Jede Aktienemission unterliegt einer Anpassung, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV bis zum Tag einer solchen Emission 0,025 $ übersteigt. Dementsprechend wird die Anzahl der Stammaktien reduziert und wie folgt berechnet: (i) mit Bezug auf die Zahlung bei einem früher eintretenden Zeitpunkt der Abtretung der Harrier-Option oder dem 30. Juni 2025: 75.000 $ multipliziert mit 10 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission; (ii) mit Bezug auf die Zahlung am oder vor dem 11. April 2026: 175.000 $ multipliziert mit 10 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission; (iii) mit Bezug auf die Zahlung am oder vor dem 11. April 2027: 50.000 $ multipliziert mit 10 % plus 175.000 $ multipliziert mit 7,5 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission; und (iv) mit Bezug auf die Zahlung am oder vor dem 11. April 2028: 200.000 $ multipliziert mit 7,5 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission.

Alle weiteren zuvor veröffentlichten Bedingungen in Bezug auf die Harrier-Option bleiben unverändert.

Bedingungen der Option zur Absteckung

Das Unternehmen hat eine abgeänderte and neu formulierte Provisionsvereinbarung abgeschlossen, um darzulegen, dass sich die gesamte maximale Vermittlungsgebühr, die vom Unternehmen im Zusammenhang mit den abgesteckten Konzessionen an eine unverbundene Drittpartei zu entrichten ist, auf 2.700.000 Stammaktien (statt 3.200.000 Stammaktien) beläuft, vorbehaltlich einer untenstehend weiter ausgeführten Anpassung. Von der Gesamtzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Vermittlungsgebühr auszugeben sind, sind (i) 1.200.000 Aktien, abhängig von Anpassung, zahlbar zum Datum des Closings, (ii) 750.000 Aktien (statt 1.000.000 Aktien), abhängig von Anpassung, zahlbar am oder vor dem Tag 12 Monate vor Datum des Closings; und (iii) 750.000 Aktien (statt 1.000.000 Aktien), abhängig von Anpassung, zahlbar am oder vor dem Tag 24 Monate vor dem Datum des Closings. Jede Aktienemission unterliegt einer Anpassung, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Tag einer solchen Emission 0,05 $ übersteigt. Dementsprechend wird die Anzahl der Stammaktien reduziert und wie folgt berechnet: (i) mit Bezug auf die Zahlung zum Datum des Closings: 300.000 $ multipliziert mit 10 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission; (ii) mit Bezug auf die Zahlung am oder vor dem Tag 12 Monate vor Datum des Closings: 250.000 $ multipliziert mit 7,5 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission; und (iii) mit Bezug auf die Zahlung am oder vor dem Tag 24 Monate vor Datum des Closings: 250.000 $ multipliziert mit 7,5 %, und dann dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission.

Die Optionsvereinbarung zur Absteckung sieht auch vor, dass (a) die endgültigen Berichte zu den abgesteckten Konzessionen am oder vor dem 8. Juli 2027 fällig sind, abhängig von einer angefragten Verlängerung, (b) das Unternehmen Koba einen Betrag in Höhe von 29.265 $ an dem Tag erstatten wird, der fünf Geschäftstage nach der Genehmigung durch die TSXV liegt (c) das Unternehmen die Rechte wahrnehmen wird an der Sicherheitskaution von 5.000 $, die Koba an die Provinz Neufundland und Labrador für den vorgesehenen Arbeitsplan auf dem Land der Inuit in Labrador gezahlt hat, sowie an den 24.265 $, die von Koba an die Abteilung als ein C2-Darlehen für Bergbaukonzession 033545M gezahlt wurden und (d) Koba die Rechte an den 71.600  $ bzw. dem verbleibenden Restbetrag in Bezug auf die von der Abteilung gehaltene Sicherheitsleistung für jeden der abgesteckten Konzessionen behalten wird.

Alle weiteren zuvor veröffentlichten Bedingungen in Bezug auf die Option zur Absteckung bleiben unverändert.

Qualifizierter Sachverständiger

Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen wurden gemäß den kanadischen Regulierungsbestimmungen der Vorschrift National Instrument 43-101 im Namen des Unternehmens erstellt und von C. Trevor Perkins, P.Geo., Vice President, Exploration von Azincourt Energy, in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger im Sinne von National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.

Über Azincourt Energy Corp.

Azincourt ist ein Ressourcenunternehmen mit Sitz in Kanada, das auf den strategischen Erwerb, die Exploration und die Erschließung alternativer Energie-/Kraftstoffprojekte – einschließlich Uran, Lithium und anderer kritischer sauberer Energieelemente - spezialisiert ist. Das Unternehmen betreibt derzeit sein Uranprojekt East Preston im Athabasca-Becken, Saskatchewan, und sein Uranprojekt Snegamook im Central Mining Belt von Labrador.

FÜR DAS BOARD VON AZINCOURT ENERGY CORP.

„Alex Klenman“
Alex Klenman, President & CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Alex Klenman, President & CEO
Tel: 604-638-8063
[email protected]

Azincourt Energy Corp.
1430 – 800 West Pender Street
Vancouver, BC V6C 2V6
www.azincourtenergy.com

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze enthalten. Der Gebrauch von Wörtern wie „antizipieren“, „glauben“, „schätzen“, „erwarten“, „anpeilen“, „planen“, „prognostizieren“, „können“, „planen“ und ähnlicher Wörter oder Ausdrücke in dieser Pressemitteilung dient der Kenntlichmachung von zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen. Solche Aussagen stellen die gegenwärtigen Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse dar und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als vernünftig erachtet werden, jedoch von Natur aus erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Risiken, Unsicherheiten und Ungewissheiten unterworfen sind. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren, um Änderungen in den Annahmen oder Änderungen der Umstände oder andere Ereignisse, die diese Aussagen und Informationen beeinflussen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften verlangt.

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