Azincourt Energy erwirbt eine Option auf das Uranprojekt Harrier und das umgebende Landpaket

29. April 2025, 09:47 Uhr · Quelle: Pressebox
Azincourt Energy hat eine Option zum Erwerb einer hundertprozentigen Beteiligung am Uranprojekt Harrier einschließlich eines angrenzenden Landpakets von 48.975 Hektar erworben. Das Projekt umfasst 12 Zonen mit bekannter Uranmineralisierung, wobei Proben bis zu 7,48 % U3O8 ergaben.

Vancouver B.C., 29.04.2025 (PresseBox) -

-Proben ergaben bis zu 7,48 % U3O8

-48.975 Hektar, die 12 Zonen mit bekannter Uranmineralisierung umfassen

-Neben dem Uranprojekt Snegamook des Unternehmens gelegen

-Strategische Position im Bergbaucamp des Central Mineral Belts

AZINCOURT ENERGY CORP.(„Azincourt“ oder das „Unternehmen“)(TSX.V: AAZ, OTC: AZURF)freut sich, den Abschluss einer Abtretungs- und Änderungsvereinbarung (die „Abtretungs- und Änderungsvereinbarung“) mit Koba Resources Limited („Koba”), Uranidor Resources Limited („Uranidor”), einer hundertprozentigen Tochter von Koba, und Dean Fraser bekanntzugeben. Im Rahmen der Vereinbarung tritt Koba seine Option (die „Harrier-Option“) zum Erwerb einer hundertprozentigen Beteiligung an den Mineralkonzessionen im Uranprojekt Harrier (das „Projekt Harrier“) im Central Mineral Belt in Labrador, Kanada, ab. Das Unternehmen freut sich außerdem, den Abschluss einer Liegenschaftsoptionsvereinbarung (die „Optionsvereinbarung zur Absteckung“) mit Koba und Uranidor bekanntzugeben. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird dem Unternehmen eine Option (die „Option zur Absteckung“) zum Erwerb einer hundertprozentigen Beteiligung an bestimmten Mineralkonzessionen neben und in der Nähe des Projekt Harriers (die „abgesteckten Konzessionen“) gewährt. Die abgesteckten Konzessionen und das Projekt Harrier gemeinsam werden hierin als Projekt Harrier bezeichnet.

Beschreibung des Projekts Harrier

Das 48.975 Hektar große Projekt Harrier schließt an die südliche Grenze des unternehmenseigenen Uranprojekts Snegamook an und erweitert die Gesamtprojektfläche auf 49.400 Hektar. Das Projekt Harrier umfasst 12 Zonen mit bekannter Uranmineralisierung. Gesteinsproben aus 10 Zonen ergaben mehr als 1,0 % U3O8, einschließlich hochgradiger Ergebnisse von bis zu 7,48% U3O8. Im gesamten Projekt Harrier wurden bisher nur insgesamt 89 Bohrlöcher über 9.834 Meter ausgeführt.

Der Central Mineral Belt ist ein Uranbezirk von Weltklasse mit mehreren beachtlichen Uranressourcen, wie z. B. das Uranprojekt Michelin von Paladin Energy, das 6 Vorkommen mit insgesamt 127,7 Millionen Pfund U3O8enthält, das Vorkommen Moran Lake C mit einer historischen Ressource von 9,6 Millionen Pfund U3O8und 11,8 Millionen Pfund V2O5und das Vorkommen Anna Lake mit einer historischen Ressource von 4,9 Millionen Pfund U3O8.

„Wir sind begeistert, Harrier in unser Projekt-Portfolio aufzunehmen. Es verbindet etablierte Uranmineralisierung mit ausgezeichneten neuen Entwicklungschancen“, äußerte Alex Klenman, CEO. „Die Märkte haben sich in den letzten Jahren geändert, und es besteht möglicherweise weniger Begeisterung für Greenfield-Exploration als in der Vergangenheit. Uranentdeckung ist nicht einfach. Dies stellt eine wichtige Chance für Azincourt dar, direkt in Böden mit hochgradigem Uran einzutauchen. Wir können es kaum erwarten, mit der systematischen Exploration zu beginnen und den Wert, der unserer Meinung nach auf uns wartet, zu erschließen“, fuhr Herr Klenman fort.

„Wir freuen uns ungemein, unsere Landposition im Central Mineral Belt mit dem Projekt Harrier zu erweitern“, kommentierte Trevor Perkins, Vice President of Exploration. „Dieses zusätzliche bemerkenswerte Landpaket mit bekannter Uranmineralisierung ist eine unglaubliche Chance, weitere Uranvorkommen in einem Gebiet, das weitgehend unerforscht ist, zu entdecken. Die Chance, neue Vorkommen in einem aufstrebenden Urancamp zu entdecken, stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit für Azincourt dar“, fügte Herr Perkins hinzu.

Highlights des Projekts Harrier

Das ProspektionsgebietFish Hawk Northlieferte hochgradige Ergebnisse, einschließlich5,08 %und3,09 % U3O8. Die Schürfstelle wurde im Jahr 2006 bei der Prüfung einer luftgestützten radiometrischen Anomalie entdeckt.

In demProspektionsgebietBrookergaben Gesteinsproben im Jahr 20074,86 % U3O8bei der Untersuchung von luftgestützten, gering radiometrischen Anomalien und anomalem Uran in Proben aus Seesediment.

Im Jahr 2024 lieferte dasProspektionsgebietMoran Heightshochgradige Ergebnisse von7,2 %(Felsgestein) und7,48 % U3O8(Ausbiss). Außerdem beinhalten historische Ergebnisse eine Ausbiss-Probe von5,83 %U3O8.

DasProspektionsgebietBoiteauwurde im Jahr 2008 entdeckt, als Felsgesteinsproben äußerst hochgradige Ergebnisse lieferten, einschließlich 1,49 % U3O8und 1,10 % U3O8.

DasProspektionsgebietMinisinakwawurde in den Jahren 2006 bis 2008 erforscht. Hochgradige Gesteinsproben aus uranreichem Felsgestein lieferten Ergebnisse von3,48 %U3O8,2,66 %U3O8,2,56 %U3O8und 1,75% U3O8.

DasProspektionsgebietAnomaly 7wurde zuerst in den 1970er Jahren entdeckt. Mineralisierung wurde über eine Streichenlänge von 3,5 Kilometern kartiert. Im Jahr 2024 lieferte eine Ausbiss-Probe 1,71 % U3O8. Außerdem lieferten historische Gesteinsproben Ergebnisse von bis zu 2,12 % U3O8.

DasProspektionsgebietAnomaly 17wurde ebenfalls in den 1970er Jahren entdeckt, als Gesteinsproben ungefähr 6 Kilometer west-nordwestlich des Prospektionsgebiets Anomaly 7 Ergebnisse von bis zu 1,26 % U3O8lieferten. Nur geringe weitere Prüfungen und keinerlei Bohrungen fanden bisher statt.

DasProspektionsgebietFish Hawk Southwurde im Jahr 2006 nach der Untersuchung luftgestützer radiometrischer Anomalien entdeckt. Die Mineralisierung wurde an der Oberfläche über 430 Meter verfolgt, mit Ergebnissen von bis zu 1,49% U3O8aus Gesteinsproben.

Die Mineralisierung in demProspektionsgebietFirestonewurde über 600 Meter x 250 Meter kartiert, bevor sie von Gestein verdeckt wird. Gesteinsproben ergaben Werte von bis zu 1,31% U3O8.

Im Sommer 2024 untersuchte Koba eine Reihe luftgestützter radiometrischer Anomalien zum ersten Mal und identifizierte hochgradiges Uran in drei dieser Anomalien, nämlich:

DasProspektionsgebietGoshawkliegt 4,5 Kilometer östlich des Prospektionsgebiets Boiteau, entlang einer 1,25 Kilometer langen radiometrischen Anomalie. Eine Floatprobe ergab3,68 %U3O8und 1,21 % Pb.

DasProspektionsgebietFalconliegt6 Kilometer süd-südwestlich der Schürfstelle Boiteau, entlang einer 700 Meter langen luftgestützten radiometrischen Anomalie. Eine Float-Material-Probe ergab 0,33 % U3O8.

DasProspektionsgebietTwo Time Eastist ein Ausbiss entlang einer 1,2 Kilometer langen luftgestützten radiometrischen Anomalie, ungefähr 3 Kilometer nördlich des Prospektionsgebiets Fish Hawk North und 5 Kilometer östlich des Uranvorkommens Snegamook von Azincourt. Eine Probe aus diesem Ausbiss ergab einen Wert von 0,36 % U3O8.

Das Unternehmen trägt derzeit weitere Daten aus historischen Bohrungen und neuen Bodenarbeiten in den 12 Zonen zusammen und wird in naher Zukunft eine detailliertere technische Zusammenfassung veröffentlichen.

Bedingungen der Harrier-Option

Nach den Bedingungen der Harrier-Option und der Abtretungs- und Änderungsvereinbarung kann das Unternehmen eine hundertprozentige Beteiligung am Projekt Harrier erwerben durch eine Reihe von Barzahlungen, eine Reihe von Aktienausgaben und die Übernahme bestimmter Kosten auf dem Projekt Harrier, wie folgt:

Anmerkung:

(1)Die Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen einer solchen Emission ausgegeben werden können, könnte möglicherweise angepasst werden, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSX Venture Exchange (die „TSXV“) vor dem Datum einer solchen Emission 0,02 $ übersteigt, wobei die Anzahl der Stammaktien wie folgt reduziert und berechnet wird: anwendbarer Gesamtdollarbetrag, der im Abtretungs- und Änderungsvertrag festgelegt ist, dividiert durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission. Falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission unter 0,02 $ liegt, leistet das Unternehmen eine zusätzliche Barzahlung, die wie folgt berechnet wird: jeweilige Anzahl der auszugebenden Stammaktien multipliziert mit 0,02 $ und dann subtrahiert von der jeweiligen Anzahl der auszugebenden Stammaktien multipliziert mit dem 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum der jeweiligen Emission

Nach Ausübung der Harrier-Option unterliegt das Projekt Harrier einer Royalty von zwei Prozent der Bruttoproduktion, wobei die Hälfte jederzeit durch einmalige Barzahlung von 1.000.000 $ an den zuständigen Optionsgeber zurückgekauft werden kann. Außerdem unterliegt das Projekt Harrier nach Ausübung der Harrier-Option einer Royalty von einem halben Prozent der Bruttoproduktion, wobei die Hälfte jederzeit durch einmalige Barzahlung von 250.000 $ an Koba zurückgekauft werden kann.

Alle in Verbindung mit der Harrier-Option ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag. Das Unternehmen muss eine Maklergebühr in Höhe von insgesamt 3.375.000 Stammaktien, abhängig von weiter unten beschriebenen Anpassungen, an eine unabhängige Drittpartei in Zusammenhang mit der Harrier-Option zahlen. Von der Gesamtzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Maklergebühr auszugeben sind, sind , (i) 375.000 Aktien, abhängig von Anpassung, zahlbar zum früher eintretenden Ereignis, entweder der Abtretung der Harrier-Option oder zum 30. Juni 2025, (ii) 875.000 Aktien, abhängig von Anpassung, sind zahlbar am oder vor dem 1. April 2026; (iii) 1.125.000 Aktien, abhängig von Anpassung, sind zahlbar am oder vor dem 11. April 2027 und (iv) 1.000.000 Aktien, abhängig von Anpassung, sind zahlbar am oder vor dem 11. April 2028. Jede Aktienausgabe unterliegt der Anpassung, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Tag der Aktienausgabe 0,02 $ übersteigt. Danach wird die Anzahl der Stammaktien reduziert und wie folgt berechnet: anwendbarer aggregierter Dollarbetrag aus der Maklergebühr-Vereinbarung multipliziert mal 10 % und sodann geteilt durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Tag der Aktienausgabe. Die Harrier-Option unterliegt weiterhin der Genehmigung der TSXV.

Bedingungen der Option zur Absteckung

Nach den Bedingungen der Option zur Absteckung und der Optionsvereinbarung zur Absteckung kann das Unternehmen eine 100-prozentige Beteiligung an den abgesteckten Konzessionen durch Gewährung der obengenannten Royalty an Koba in Bezug auf das Projekt Harrier und durch eine Reihe von Barzahlungen und eine Reihe von Aktienausgaben erwerben, wie folgt:

Anmerkung:

(1)Die Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen einer solchen Emission ausgegeben werden können, könnte möglicherweise angepasst werden, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission 0,05 $ übersteigt; in diesem Fall wird die Anzahl der Stammaktien wie folgt reduziert und berechnet: 250.000 $ geteilt durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Datum einer solchen Emission.

Nach Ausübung der Option zur Absteckung unterliegen die abgesteckten Konzessionen einer Royalty von 2 % der Bruttoproduktion, wobei die Hälfte jederzeit durch einmalige Barzahlung von 1.000.000 $ an Koba zurückgekauft werden kann.

Alle in Verbindung mit der Option zur Absteckung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag, und die zum Schlussdatum ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer freiwilligen Wiederverkaufsbeschränkung, wobei ein Drittel der Wertpapiere alle vier Monate nach Schlussdatum vom Treuhänder freigegeben werden. Das Unternehmen muss eine Maklergebühr von insgesamt 3.200.000 Stammaktien, abhängig von Anpassung wie weiter unten beschrieben, an eine unabhängige Drittpartei im Zusammenhang mit den abgesteckten Konzessionen zahlen. Von der Gesamtzahl der im Rahmen der Maklergebühr auszugebenden Stammaktien sind (i) 1.200.000 Aktien, abhängig von Anpassung, zum Schlussdatum zahlbar, (ii) 1.000.000 Aktien, abhängig von Anpassung, sind zahlbar an oder vor dem Tag 12 Monate vor dem Schlussdatum; und (iii) 1.000.000 Aktien, abhängig von Anpassung, sind zahlbar an oder vor dem Tag 24 Monate vor dem Schlussdatum. Jede Aktienausgabe unterliegt der Anpassung, falls der 20-tägige volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Tag der Aktienausgabe 0,02 $ übersteigt. Danach wird die Anzahl der Stammaktien reduziert und wie folgt berechnet: anwendbarer aggregierter Dollarbetrag aus der Maklergebühr-Vereinbarung multipliziert mal 10 % und sodann geteilt durch den 20-tägigen volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien an der TSXV vor dem Tag der Aktienausgabe. Die Option zur Absteckung unterliegt weiterhin der Genehmigung der TSXV.

Qualifizierter Sachverständiger

Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen wurden gemäß den kanadischen Regulierungsbestimmungen der Vorschrift National Instrument 43-101 im Namen des Unternehmens erstellt und von C. Trevor Perkins, P.Geo., Vice President, Exploration von Azincourt Energy, in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger im Sinne von National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.

Über Azincourt Energy Corp.

Azincourt ist ein Ressourcenunternehmen mit Sitz in Kanada, das auf den strategischen Erwerb, die Exploration und die Erschließung alternativer Energie-/Kraftstoffprojekte – einschließlich Uran, Lithium und anderer kritischer sauberer Energieelemente - spezialisiert ist. Das Unternehmen betreibt derzeit sein Uranprojekt East Preston im Athabasca-Becken, Saskatchewan, und sein Uranprojekt Snegamook im Central Mining Belt von Labrador.

*Die hier beschriebenen historischen Ergebnisse, Interpretationen und Bohrabschnitte wurden nicht überprüft und stammen aus Pressemitteilungen von Koba, insbesondere vom 11. April 2024 und vom 20. August 2024, die unterhttps://kobaresources.com/investors/asx-announcements/abgerufen werden können. Das Unternehmen hat keine ausreichenden Arbeiten durchgeführt, um die in dieser Pressemitteilung enthaltenen historischen Daten zu bestätigen und zu validieren. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die historischen Arbeiten einen verlässlichen Hinweis auf das Potenzial des Projekts Harrier darstellen und dass die Informationen für die Leser von Nutzen sein könnten.

Die Informationen zu den Lagerstätten Michelin, Morin Lake C und Anna wurden den Webseiten und Investorenpräsentationen von Paladin Energy Limited und Atha Energy Corp. entnommen.

FÜR DAS BOARD VON AZINCOURT ENERGY CORP.

„Alex Klenman“
Alex Klenman, President & CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Alex Klenman, President & CEO
Tel: 604-638-8063
[email protected]

Azincourt Energy Corp.
1430 – 800 West Pender Street
Vancouver, BC V6C 2V6
www.azincourtenergy.com

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze enthalten. Der Gebrauch von Wörtern wie „antizipieren“, „glauben“, „schätzen“, „erwarten“, „anpeilen“, „planen“, „prognostizieren“, „können“, „planen“ und ähnlicher Wörter oder Ausdrücke in dieser Pressemitteilung dient der Kenntlichmachung von zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen. Solche Aussagen stellen die gegenwärtigen Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse dar und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als vernünftig erachtet werden, jedoch von Natur aus erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Risiken, Unsicherheiten und Ungewissheiten unterworfen sind. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren, um Änderungen in den Annahmen oder Änderungen der Umstände oder andere Ereignisse, die diese Aussagen und Informationen beeinflussen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften verlangt.

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