Ausländisches Attest beweist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit
Mainz (dpa) - Ein im Ausland ausgestelltes ärztliches Attest reicht nicht ohne weiteres für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Das Gericht wies die Klage eines Arbeitnehmers auf Lohnnachzahlung von rund 2000 Euro ab. Die Firma hatte sich geweigert, dem Kläger diese Summe zu überweisen, weil er den Wahrheitsgehalt einer in der Türkei ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelte.