Mainz (dpa) - Ein im Ausland ausgestelltes ärztliches Attest reicht nicht ohne weiteres für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. ...