Auch für Zeitarbeit gilt künftig verbindlicher Mindestlohn
Berlin (dpa) - Auch für die rund 900 000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt ab 2012 ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen billigte das Bundeskabinett. Außerdem werden ab Januar die bereits geltenden Mindestlöhne in weiteren Branchen angehoben. So gilt bei den Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestes 11,00 Euro. Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in Ostdeutschland.