Arbeitgeber fordern strengere Regeln für Warnstreiks
Im Rahmen der aktuellen Tarifkonflikte im öffentlichen Dienst der Länder plädieren die Arbeitgeber für deutlich begrenzte Warnstreiks. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, betonte die Notwendigkeit, Warnstreiks auf ein Minimum zu reduzieren. Ziel sei es, diese Maßnahmen wieder zu "kurzen, begrenzten und ausnahmsweise" eingesetzten Aktionen zu machen.
Um Verlässlichkeit und Berechenbarkeit im Tarifgeschehen zu gewährleisten, unterstreicht Kampeter die Dringlichkeit einheitlicher Spielregeln im Arbeitskampf. Der Vorstoß beinhaltet eine gesetzliche Initiative zur klaren Regelung der zentralen Fragen rund um den Arbeitskampf, um Fairness und Ordnung zu sichern.
Ein Schwerpunkt liegt auf der zeitlichen Begrenzung von Warnstreiks auf maximal ein bis zwei Stunden. Diese sollten lediglich als begleitende Maßnahmen zu Verhandlungen verstanden werden.
Kampeter äußert zusätzlich Bedenken hinsichtlich der politisch motivierten Arbeitsniederlegungen, die seiner Ansicht nach unzulässig seien. Er spricht sich für Konflikte aus, die sich auf tarifvertragliche Inhalte konzentrieren und einen konkreten Arbeitgeber adressieren.
Darüber hinaus plädieren die Arbeitgeber für gesetzliche Klarstellungen bezüglich der zulässigen Arbeitskampfmittel, zu denen insbesondere Streik und Aussperrung zählen. Zudem sollen Arbeitskampfmaßnahmen mindestens 60 Stunden vor ihrem Beginn angekündigt werden, um eine unkontrollierte Eskalation zu verhindern und die Bevölkerung nicht ungewollt in den Arbeitskampf zu involvieren.

