Arbeiten 4.0 – Herausforderungen zur Entgrenzung der Arbeitsleistung

Immer mehr zählt das Stechuhrkonzept, welches an eine feste Arbeitszeit und an einem festen Ort geknüpft ist, zu einem Relikt vergangener Tage. Zu dem Signalwort „Industrie 4.0“ gesellt sich mit der Zunahme der Digitalisierung und dem Ausbau der technologischen Möglichkeiten auch die „Arbeit 4.0“ dazu. Startups sind mit dem Konzept der zunehmenden Entgrenzung der Arbeitsleistung schon bestens vertraut. Gerade am Anfang einer jungen Firma wird die Nacht zum Tag und umgekehrt. Morgens beginnen die ersten Tätigkeiten im Home Office, dann geht es zur Kernarbeitszeit in das Büro. Dank der Vor- und späteren Nacharbeit können so auch die Kinder pünktlich aus dem Kindergarten abgeholt und bis in die frühen Abendstunden bespaßt werden. Im Anschluss kurz noch die Mails überprüfen, oder Textnachrichten beantworten und gegen 23 Uhr ist Zapfenstreich. Morgens geht es dann wieder frisch ans Werk.

Technik

Immer mehr Arbeitnehmer arrangieren sich mit den neuen und flexibleren Gegebenheiten. Und obwohl entgrenzendere Arbeitszeiten und Leistungen familienfreundlicher sein sollen, wird täglich millionenfach gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Ein Problem, was der wieder einmal nachhinkenden Rechtslage in Deutschland geschuldet ist. Während wir im Jahr 2018 leben, ist unser Arbeitsgesetz aus dem vorigen Jahrhundert. In diesem Beitrag wollen wir einmal einen Blick auf die aktuelle Rechtslage und die Chancen der sogenannten Flex-Jobs werfen.

Brauchen wir neue Spielregeln im Zeitalter der Digitalisierung? Na klar!

Dienstags zum Konzert der Tochter gehen und dafür am Samstag noch einen Entwurf fertigstellen. Am Strand die Mails checken und ein zwei Aufträge verteilen, dann wird wieder die Sonne genossen. Der Laptop, das Smartphone und die Cloud machen es möglich und aufgeschlossene Arbeitgeber unterstützen die aufgestockte Flexibilität, die keinesfalls im Diskurs zur Arbeitsleistung stehen muss. Das Home Office ist schon längst kein Fremdwort mehr und auch die Rahmenbedingungen, was den Arbeitsschutz in den heimischen vier Wänden anbelangt können rechtlicher Überprüfungen standhalten. Die Politik ist jedoch seit mehreren Jahren in der Pflicht die Gesetzmäßigkeiten an den Wandel der Zeit anzupassen. Aber hier laufen die Bestrebungen -wie so oft- nur schleppend voran. Schon 2015 startete das Bundesarbeitsministerium den sogenannten Dialog „Arbeiten 4.0″. Dieser sollte aufzeigen, wie wir in Zukunft arbeiten und welche Gepflogenheiten daraufhin angepasst werden müssen. Nun knapp drei Jahre später wird sich nach wie vor die Frage gestellt, ob wir im Zeitalter der Digitalisierung, des Home Office und der sogenannten Flex-Jobs neue Spielregeln benötigen? Allein was die nach wie vor noch im Arbeitszeitgesetz verankerte Mindestruhezeit von elf Stunden anbelangt, kann diese Frage mit einem klaren ja beantwortet werden. Millionenfach wurde diese Regelung bereits ignoriert und wenn Regeln nicht mehr zeitgemäß sind, muss man diese anpassen. So die aktuelle Forderung des Arbeitsmarktexperten und FDP Politikers Johannes Vogel in einem aktuellen Fachbeitrag. Ein neuer Gesetzentwurf wurde nun vorgelegt. Dieser soll es möglich machen fortan selbstbestimmter entscheiden zu können.

Pausen und geregelte Arbeitszeiten müssen bleiben

Um mit den modernen Modalitäten der Arbeitswelt wieder konform zu werden, soll die Rechtslage entsprechend angepasst werden. Das hätte eine freiere Aufteilung der Arbeitszeit unter der Woche zur Folge. Auch würde damit eine flexiblere Gestaltung der Ruhezeit einhergehen. Um jedoch einem Missbrauch Einhalt zu gebieten, soll die maximale Arbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden festgesetzt werden. Eine Entscheidung, die innerhalb Europas schon länger besteht und von anderen Ländern auch als einziges einschränkendes Kriterium praktiziert wird. Es würde sich also im Kern nicht viel ändern. Es soll niemand mehr Arbeiten oder auf seine Pausen verzichten. Im Gegenteil, eine fokussiertere Arbeitsleistung kann sogar die Produktivität steigern und mithin mehr Freizeit einräumen. Natürlich ist das jedoch an die jeweiligen Inhalte des Jobs geknüpft. Was den aktuellen Gesetzentwurf anbelangt, sind die Initiatoren zuversichtlich, dass dieser auch mehrheitliches Gehör im Bundestag finden wird. „Wer sich dem verweigert, muss begründen, warum er sich dem Bedürfnis der Menschen nach mehr Selbstbestimmung in den Weg stellt.“, so Vogel.

Arbeiten 4.0: Gefahren und Chancen

Einer Untersuchung der gfu – Consumer & Home Electronics GmbH zufolge, checken knapp 42 Prozent der Berufstätigen in Deutschland noch nach Feierabend und an Wochenenden Textnachrichten oder E-Mails mit beruflichen Inhalten. Etwa ein Drittel der Befragten ist auch in der Freizeit für den Chef, Kunden oder Kollegen erreichbar. Dabei kommt die Gefahr auf aus der einst so gepredigten und nahezu in Stein gemeißelten „Work-Life-Balance“ eine „Work-Life-Blending“- Mutation zu formen. Hierbei verschwimmen die Grenzen zwischen dem Arbeits- und Privatleben. Wer sich dem mobilen Arbeiten hingibt, der verzichtet ein Stück weit auch auf einen Teil der vollen gesetzlichen Unfallversicherung. Das Home Office ist nach wie vor weder gesetzlich noch in einer Verordnung verankert. Juristen empfehlen hier beiden Seiten klare Regelungen vertraglich zu definieren. Kritiker befürchten auch, dass Arbeitnehmer das Plus an Flexibilität und Souveränität durch die mobile Arbeitswelt gegen eine schleichende Arbeitsüberlastung mit gesundheitlichen Folgen eintauschen. Während das Arbeitsrecht also nach wie vor hinterherhinkt, springen Unternehmen zunächst mit angepassten Betriebsvereinbarungen in die Bresche. Wie sowas funktionieren kann, zeigte beispielsweise schon recht früh VW auf. So wurde veranlasst, dass zwischen 18:15 Uhr und 7 Uhr keine dienstlichen Mails auf die Diensttelefone zugestellt werden. Auch die Telekom empfiehlt den Führungskräften nach Dienstende keine Mails mehr an die Arbeitnehmer zu verschicken. Porsche geht noch einen Schritt weiter. Hier lautet die Anweisung, dass Textnachrichten oder Dienstmails, die nach Feierabend oder gar in der Urlaubszeit versendet werden, von den Empfängern gelöscht und zurück geschickt werden sollen. Um einer dauerhaften Ausuferung der Arbeitszeit entgegenzuwirken und diese auf die modernen Gegebenheiten anzupassen, ist es nötig alle dienstlichen Bestrebungen, die nach Feierabend stattfinden entsprechend zu erfassen und im Optimalfall auch in das reguläre Zeiterfassungssystem einzuspeisen. Dies sorgt für einen besseren Überblick und räumt zeitgleich auch dem Vorgesetzten die Gelegenheit ein eine Überlast vorzeitig zu erkennen und dieser Abhilfe zu schaffen.

Anpassungen ziehen sich wie ein Gummiband

Es gibt viel zu tun, um wettbewerbsfähig zu bleiben und auch das Potential der Technik ausschöpfen zu können. Wieder einmal sorgen veraltete Bestimmungen für einen lähmenden Prozess. Während fortschrittliche Unternehmen schon pragmatische Lösungen parat haben, wird das Thema „Gute digitale Arbeit 4.0“ nach wie vor in der Politik noch sehr allgemein gehalten. Hoffnung macht der neue Gesetzentwurf der FDP. Es wird sich zeigen, inwieweit dieser in naher Zukunft Änderungen herbeiführen wird.

Trend Nachrichten
[trendsderzukunft.de] · 21.03.2018 · 09:33 Uhr
[2 Kommentare]
 
Entwicklungsministerium widersetzt sich Lindners Sparvorgaben
Berlin - Das Entwicklungsministerium (BMZ) hat einen höheren Bedarf für den Bundeshaushalt 2025 […] (04)
Josh Brolin: Traum von Rolle in 'Deadpool and Wolverine'
(BANG) - Josh Brolin verriet, dass er unbedingt in 'Deadpool and Wolverine' mitspielen wollte. […] (00)
Assassin’s Creed Mirage im Sommer für iOS erhältlich
Ubisoft kündigte heute an, dass Assassin’s Creed Mirage ab dem 6. Juni für iOS über den […] (00)
Bella Hadid: Glücklicher ohne Modelkarriere
(BANG) - Bella Hadid ist glücklicher denn je, seit sie sich vom Modeln zurückgezogen hat, weil […] (00)
Morphosys: Verlust vervielfacht, Novartis-Deal auf Kurs
MorphoSys, ein Unternehmen aus dem MDAX und spezialisiert auf Wirkstoffforschung, hat im ersten […] (00)
XBOX Games Showcase kehrt mit Überraschung zurück!
Diesen Tag solltest Du Dir dick in Deinem Kalender anstreichen: Am 9. Juni kehrt der Xbox Games […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News