ARAG: Was ändert sich im Oktober?
ARAG Experten mit neuen Regeln und Vorschriften für Oktober

30. September 2025, 09:19 Uhr · Quelle: LifePR
Ab Oktober 2025 verbessern neue Regelungen die Sicherheit bei Überweisungen und Reisen. ARAG-Experten erläutern, wie EES, ePA und mehr den Alltag beeinflussen.

Düsseldorf, 30.09.2025 (lifePR) - Mehr Sicherheit bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober gleichen Banken bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab. Dieses sogenannte „Verification of Payee“-Verfahren soll Verbraucher besser vor Betrug und versehentlichen Fehlüberweisungen schützen. Wer künftig eine Überweisung ausführt, erhält sofort eine Rückmeldung: Stimmen Name und IBAN überein, gibt es grünes Licht. Bei deutlichen Abweichungen erscheint ein Warnhinweis. In diesem Fall sollte die Zahlung unbedingt gestoppt und die Daten überprüft werden. Kleinere Unterschiede, etwa Tippfehler, Groß- und Kleinschreibung oder abgekürzte Vornamen, werden in der Regel automatisch toleriert. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko. Banken haften laut ARAG Experten nur dann, wenn der Abgleich eindeutig positiv war.

Kostenlose Sofortüberweisungen ab Oktober
Ab Oktober 2025 gilt eine weitere Neuerung im Zahlungsverkehr: Sofortüberweisungen in Euro müssen von Banken und Sparkassen kostenlos angeboten werden. Bei diesen Echtzeitüberweisungen landet eine Überweisung innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto. Und zwar rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die ARAG Experten weisen aber auch darauf hin, dass durch die sofortige Belastung des Kontos weniger Zeit bleibt, Überweisungen zu stoppen. Daher sollten alle eingegebenen Daten sorgfältig geprüft werden, bevor die Zahlung freigegeben wird.

EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) – So läuft’s ab Oktober reibungslos
Ab dem 12. Oktober 2025 startet das neueEinreise-/Ausreisesystemder Europäischen Union (EES). Für alle Nicht-EU-Staatsangehörigen, die bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum bleiben, entfällt künftig der klassische Reisepass-Stempel. Stattdessen werden Name, Reisedokumentdaten sowie biometrische Merkmale wie ein digitales Passbild und Fingerabdrücke erfasst. Auf künftigen Reisen werden diese Daten ohne erneute vollständige Erfassung einfach überprüft. Durch die zentrale elektronische Registrierung wird angezeigt, ob ein Aufenthalt überschritten wurde. Für Reisende heißt das, etwas mehr Zeit beim Grenzübertritt einzuplanen. Vor allem beim ersten EES-Einsatz, wenn biometrische Daten erfasst werden müssen, kann es laut ARAG Experten etwas länger dauern. Tipp der ARAG Experten: Ein biometrischer Pass kann den Ablauf beschleunigen, insbesondere dort, wo bereits Self-Service-Terminals im Einsatz sind.

Elektronische Patientenakte: Ab Oktober Pflicht für Praxen
Seit Anfang 2025 haben rund73 Millionengesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht widersprochen haben. Ab Oktober geht die Digitalisierung des Gesundheitswesens in die nächste Phase: Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sind dann verpflichtet, die ePA aktiv zu befüllen. Für Versicherte bedeutet das: Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Arztbriefe oder Medikationspläne landen künftig gebündelt und sicher in einem digitalen Ordner, der ein Leben lang nutzbar bleibt. Auch Impfungen, der Mutterpass oder das Kinder-Untersuchungsheft können dort hinterlegt werden. Mit Zustimmung des Patienten greifen Fach- und Hausärzte dann direkt auf relevante Informationen zu. Auch chronisch Kranke profitieren laut ARAG Experten, weil Wechselwirkungen zwischen Medikamenten schneller erkannt und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. In Notfällen ermöglicht die Akte eine passgenaue Behandlung, weil entscheidende Daten sofort abrufbar sind. Die Kontrolle bleibt dennoch beim Versicherten: Über App oder Online-Portal der Krankenkasse lässt sich genau steuern, wer welche Dokumente sehen darf – zeitlich befristet oder dauerhaft. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen, dann bleibt sie leer.

Wärmepumpenprivileg entfällt endgültig
Bislang konnten Vermieter die Stromkosten für zentrale Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern pauschal abrechnen. Dieses sogenannte Wärmepumpenprivileg entfällt nun ab Oktober 2025 nach einer einjährigen Übergangsfrist endgültig. Spätestens ab dann müssen Vermieter eine geeignete Messeinrichtung installiert haben und die Verbrauchskosten, ähnlich wie bei Heizöl oder Gas, exakt erfassen und nach dem tatsächlichen individuellen Verbrauch abrechnen. Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz und Fairness. Wer sparsam mit Heizenergie umgeht, profitiert künftig auch bei den Nebenkosten. Gleichzeitig sorgt die neue Pflicht zur Verbrauchserfassung dafür, dass jeder nur das bezahlt, was er auch tatsächlich verbraucht. Die ARAG Experten raten Mietern, die eigene Nebenkostenabrechnung ab Oktober besonders aufmerksam zu prüfen.

Verbraucher & Recht / SEPA-Überweisungen / Sofortüberweisungen / EES / Elektronische Patientenakte
[lifepr.de] · 30.09.2025 · 09:19 Uhr
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