ARAG, stimmt das?
ARAG Experten räumen mit Irrtümern rund um Lebensmittel auf

26. September 2025, 08:23 Uhr · Quelle: LifePR
Viele glauben, Lebensmittel im Supermarkt frei zu verwenden, doch ARAG-Experten klären über tatsächliche Regeln auf. Erfahren Sie, was legal ist, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Düsseldorf, 26.09.2025 (lifePR) - Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt
Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um keine Schäden zu verursachen. Bei Backwaren gilt hingegen eine strikte Hygienevorschrift – hier ist Anfassen laut ARAG Experten tabu. Auch der schnelle Snack im Supermarkt kann problematisch sein. Die Ware gehört bis zum Bezahlvorgang weiterhin dem Geschäft. Wer sich beispielsweise ein Getränk aus dem Regal nimmt und es vor lauter Durst schon im Laden austrinkt, begeht theoretisch Diebstahl. In der Praxis sind viele Supermärkte jedoch kulant – solange die leere Verpackung an der Kasse vorgelegt und bezahlt wird.

„Containern“ ist illegal
Stimmt. Das sogenannte Containern, also die Entnahme aussortierter Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten oder Gastronomiebetrieben, ist nicht legal. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob diese weggeworfenen Reste sogar schon das Haltbarkeitsdatum überschritten haben oder unansehnlich sind. Und es ist auch unwichtig, ob das Geschäft die Lebensmittel tatsächlich entsorgen möchte: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Inhalte solcher Container Eigentum der Läden und damit kein Allgemeingut sind. Eine gute Alternative ist es, bei Organisationen wieFoodsharingmitzumachen und in Absprache mit den Supermärkten Lebensmittel vor Tonne und Container zu retten.

Mundraub ist ein Kavaliersdelikt
Stimmt nicht. Obwohl der Begriff „Mundraub“ zunächst einmal irreführend ist, denn aus strafrechtlicher Sicht liegt gar kein Raub vor. Um von Raub zu sprechen, ist laut ARAG Experten zwingend eine Androhung oder Anwendung von Gewalt notwendig. Ansonsten handelt es sich um Diebstahl. Und eben darum geht es beim sogenannten Mundraub: nämlich um Diebstahl oder Unterschlagung von Nahrungsmitteln zum baldigen Verzehr. Aber auch das ist ein Straftatbestand und nicht – wie allgemein weit verbreitet – die Rettung überflüssiger Lebensmittel oder womöglich sogar das Recht des Notleidenden. Egal, ob in einem Geschäft zugegriffen wird oder in dessen Hinterhof: Gibt es keine Erlaubnis hierfür, gilt der Gegenstand als gestohlen – da helfen weder Moral noch Notlage. Dasselbe gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Angestellte, die einen Rest mitnehmen, von dem sie wissen, dass er entsorgt wird. Erlaubt die Geschäftsleitung dieses nicht eindeutig, läuft der Arbeitnehmer Gefahr, entlassen zu werden (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 7 Sa 182/07).

Beim Apfelbaum am Wegesrand darf man sich bedienen
Stimmt nicht. Das Pflücken bzw. Sammeln von Obst am Wegesrand kann als Diebstahl gelten. Nur, wenn gesichert ist, dass die Bäume keinen Eigentümer haben, darf man sich laut ARAG Experten bedienen. Doch das ist üblicherweise nicht der Fall. Selbst bei frei zugänglichen Obstbäumen ist Vorsicht geboten, da ein Spaziergänger in der Regel nicht erkennen kann, ob die Wiese verpachtet ist oder nicht. Findet man hingegen im Wald Blaubeeren oder am Wanderpfad einen Brombeerstrauch, ist das Pflücken erlaubt.

Im Wald darf man pflücken, so viel man will
Stimmt nicht. Es gilt die sogenannte Handstraußregelung. Die ist sogar im Bundesnaturschutzgesetz verankert und erlaubt – wie der Name schon sagt –, beispielsweise wildwachsende Blumen, aber auch Kräuter sowie Beeren in geringen Mengen zu pflücken und zu sammeln. Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass das betreffende Gewächs nicht unter Naturschutz stehen darf und dass nur für den Eigenbedarf gesammelt wird. Wer ohne Genehmigung Naturalien für gewerbliche Zwecke erntet, macht sich strafbar.

Wer ganz legal genießen möchte, sollte laut ARAG Experten einen Blick auf Internetseiten wieMundraub.orgwerfen. Hier sind auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet, deren Früchte vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt wurden; eine Art legaler Mundraub also. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden. Einzige Gegenleistung: Ein verantwortungsbewusster und respektvoller Umgang mit der Natur und ihrem Angebot.

Dann gibt es noch die Ernteaktion„Gelbes Band“mit dem Ziel, dass mehr Obstbäume in Deutschland vollständig abgeerntet werden. Ein gelbes Band am Obstbaum signalisiert: Hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden.

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Verbraucher & Recht / ARAG / Lebensmittel / Diebstahl / Mundraub
[lifepr.de] · 26.09.2025 · 08:23 Uhr
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