Anforderungen an Zugangseröffnung gemäß EGovG § 2

(pressebox) Bremen, 18.08.2014 - Gemäß §2 (1) des "Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) sind Behörden vom 01.07.2014 an verpflichtet, " [...] auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen". Daraus ergibt sich zunächst die konkrete Anforderung an Behörden, einen elektronischen Zugang anzubieten und qualifiziert signierte Dokumente zu empfangen. Im Rahmen der Governikus-Verträge "VPS Bund" und "Pflege Governikus" stehen den Behörden Lösungen zur Umsetzung zur Verfügung, die kostenlos genutzt werden können.

Zugangseröffnung ohne zusätzlich entstehende Kosten

Für den Empfang von OSCI-Nachrichten stehen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen der Governikus-Pflegeverträge Lösungen auf Basis des Communicator Frameworks zur Verfügung, die auch Bürgerinnen und Bürgern zur kostenfreien Nutzung von den Behörden zum Download angeboten werden können.

Darüber hinaus können diese Behörden auf die Signaturanwendungskomponente Governikus Signer im Rahmen der Pflegeverträge kostenfrei zurückgreifen, um elektronische Signaturen von signierten Dokumenten, die beispielsweise per E-Mail übermittelt werden, zu verifizieren. Informationen rund um die Prüfung elektronisch signierter Dokumente mit dem Governikus Signer finden Sie hier.

Mit diesen im den Pflegeverträgen enthaltenen Komponenten können die Anforderung des EGovG im Sinne der Zugangseröffnung gemäß §2 problemlos und ohne zusätzlich entstehende Kosten umgesetzt werden.

Zugangseröffnung und dann?

Aus der Anforderung zur Zugangseröffnung ergeben sich weitere Fragestellungen - beispielsweise dazu, wie die elektronisch übermittelten Dokumente weiterzubearbeiten und/oder aufzubewahren sind. Das Governikus-Portfolio enthält weitere Lösungen, beispielsweise den Governikus MultiMessenger und Governikus LZA (TR-ESOR), mit denen genau diese Fragestellungen gelöst werden können. Komponenten dieser Lösungen sind teilweise bereits in den Pflegeverträgen enthalten, die mühelos ergänzt werden können, um den gesamten Lebenszyklus elektronischer Kommunikation abzubilden und in die vorhandene IT-Infrastruktur einzubinden.

Für Fragen rund um die Zugangseröffnung und die daraus folgenden Konsequenzen wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen unter der E-Mail-Adresse backoffice@governikus.com
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[pressebox.de] · 18.08.2014 · 14:15 Uhr
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