Anfechung von Erbannahme bei unbemerkter Überschuldung
30. April 2025, 09:17 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 30.04.2025 (lifePR) - Wer eine Erbschaft angenommen hat, ohne zu wissen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann die Annahme wegen Irrtums anfechten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach der Erbe dafür eine wesentliche Forderung gegen den Nachlass irrtümlich übersehen haben muss (Az.: 8 O 189/24).
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