Amazon unterliegt vor Gericht: EU-Regeln für große Online-Plattformen bestätigt
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Amazon als "sehr große Online-Plattform" gemäß den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) der EU strengeren Regelungen unterliegt. Diese Entscheidung folgt der Abweisung einer Klage des E-Commerce-Giganten gegen die Einstufung durch die EU-Kommission. Das Gericht in Luxemburg argumentierte, dass trotz erheblicher Kosten und Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, diese Maßnahmen gerechtfertigt sind, um systemische Risiken zu minimieren. Amazon plant, gegen dieses Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.
Amazon zeigte sich deutlich enttäuscht von dem Urteil und hat dennoch betont, dass man die Absichten der EU in der Sache Schutz der Kundinnen und Kunden teilt. Der US-Konzern hält jedoch die angewendeten DSA-Regeln für unpassend, da sie seiner Meinung nach eher Plattformen betreffen sollten, die sich auf das Verbreiten von Informationen und Werbung konzentrieren. Als Online-Händler für Verbraucherartikel fühlt sich Amazon fälschlicherweise in diese Kategorie eingeordnet.
Ein weiterer Kritikpunkt Amazons ist die Ungleichbehandlung im Vergleich zu lokalen Einzelhändlern, die nicht denselben regulatorischen Auflagen folgen müssen. Zudem müssen große Plattformen wie Amazon nun Nutzern eine alternative Empfehlungsoption bieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert, und ein öffentliches Werbeanzeigenverzeichnis führen, was das Unternehmen als administrativ belastend empfindet.
Im Bemühen, Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten zu schützen, fordert der DSA auch eine jährliche Risikobewertung von Plattformen mit über 45 Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzern. In einem ähnlichen Fall scheiterte kürzlich auch der deutsche Modehändler Zalando mit seiner Klage gegen die EU-Einstufung, was Zalando nun ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten will.

