Aktuelle Forsa-Studie: Zufriedenheit mit Gesundheitssystem steigt

Die Zufriedenheit der Deutschen mit dem gesetzlichen Gesundheitssystem ist seit 2006 deutlich gestiegen. Laut einer aktuellen Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) und des Meinungsforschungsinstituts Forsa sind drei von vier Menschen mit der medizinischen Versorgung zufrieden. Wie lange das Hochgefühl anhält, ist fraglich.

In dieser Woche wurde das neueste Stimmungsbild zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Meinungsforschungsinstitut Forsa und der TK vorgestellt. Der Trend ist positiv. Sah 2006 noch jeder vierte Reformbedarf, so sind es heute nur noch 13 Prozent der Befragten. Zum 1. Januar 2015 werden die Karten allerdings neu gemischt, das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenkassen wird verändert. Bisher mussten Arbeitnehmer 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen an die gesetzliche Krankenkasse zahlen und Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil sinkt zum 1. Januar um 0,9 Prozent, wobei der Arbeitgeberanteil unverändert bleibt.

Entlastung der Arbeitnehmer durch Beitragssenkung?

Ob Arbeitnehmer von der Beitragssenkung profitieren, wie Gesundheitsminister Gröhe prophezeit, wird sich erst in der Zukunft herausstellen. Unklar ist allerdings, ob die Kassen den gesunkenen Krankenkassenbeitrag durch den dann neu eingeführten einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ausgleichen. Im Gesetz heißt es, diese Frage würde intern organisiert.Bisher wurde Menschen mit geringem Einkommen der pauschale Zusatzbeitrag über einen Sozialausgleich des Staates erlassen. Zum Januar 2015 entfällt diese Regelung.

Gesetzliche Krankenkassen gewinnen Beitragsautonomie zurück

Die gesetzlichen Krankenkassen werden am 1. Januar 2015 ihre Beitragsautonomie weitgehend zurückgewinnen. Sie können je nach Bedarf entscheiden, wie hoch sie die Zusatzbeiträge künftig für Versicherte setzen. Hintergrund des Gesetzes ist die positive finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen, sodass davon auszugehen ist, dass eine tatsächliche Beitragssenkung für Arbeitnehmer die Folge ist.

Kassenwechsel bei Beitragsveränderung?

Fest steht: Erhebt die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, darf jeder Versicherte die Krankenkasse wechseln. Hier könnte die zurückgewonnene Beitragsautonomie der Kassen einen Vorteil für Versicherte darstellen. Die verschiedenen Kassen stehen in einem neuen Wettbewerbsverhältnis zueinander und müssen sich künftig als Dienstleistungsunternehmen betrachten. Viele Kassen kündigen schon jetzt günstige Konditionen an. Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge, so ist sie verpflichtet, die Versicherungsnehmer nicht nur auf eine Beitragsveränderung schriftlich hinzuweisen, sondern auch über die Beitragshöhen der anderen Kassen zu informieren.

Weitere Ergebnisse der TK-Studie: Angst um medizinische Qualität

Laut der aktuellen TK-Studie sind fast 50 Prozent der Befragten um die medizinische Versorgungsqualität in Deutschland besorgt. Zwei Drittel würden lieber eine Beitragserhöhung in Kauf nehmen als auf die Behandlung nach neuesten technischen Mitteln zu verzichten. Die Bevölkerung auf dem Land fürchtet zudem um den Zugang zu medizinischer Versorgung. Aus der Studie geht außerdem hervor, dass Menschen bereit sind, längere Wartezeiten und Anfahrtswege auf sich zu nehmen, um fachlichen Rat zu bekommen. Welche finanziellen Konsequenzen die Versicherten zukünftig zu tragen haben, wird sich wohl erst herausstellen, wenn sich die gesetzlichen Krankenkassen auf ihre neue Autonomie eingestellt haben. Die günstige finanzielle Lage einiger Kassen sollte sich jedoch vorerst positiv auf viele Versicherte auswirken.

Gesetzliche Krankenversicherung
[finanzen.de] · 11.10.2014 · 07:30 Uhr
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