Air Berlin muss vorerst keine Informationen offenlegen

Berlin (dpa) - Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung ihrer Flugbegleiter vorerst keine Informationen etwa zu Kaufangeboten, Verträgen oder Start- und Landerechten offenlegen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3.000 Flugbegleiter - hatte mehr Informationen gefordert. Sie argumentierte, nur so in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können.

Luftverkehr / Prozesse / Berlin / Deutschland
02.11.2017 · 15:44 Uhr
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