AfD stellt Klage gegen Verfassungsschutz in Aussicht

20. Januar 2021, 16:14 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Die AfD stellt eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Aussicht. «Sollte das BfV die AfD offiziell zum Verdachtsfall erklären, werden wir mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen - und absehbar erfolgreich sein», so der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen.

«Denn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, die für eine Beobachtung zwingend erforderlich sind, liegen schlicht nicht vor», sagte Meuthen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, das Bundesamt für Verfassungsschutz wolle in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach solle die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden.

Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen. Die Entscheidung war für Januar erwartet worden. Für kommenden Dienstag ist nach dpa-Informationen eine Schalte der Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern geplant.

«Verdachtsfall» ist eine Arbeitskategorie der Verfassungsschutzbehörden, die je nach Bundesland nicht das Gleiche bedeuten muss. Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz - um das es in diesem Fall geht - von einem Verdachtsfall spricht, dann sieht es «hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte» für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Unter strengen Voraussetzungen kann das Amt in solchen Fällen zum Beispiel auch Mitglieder observieren oder Informanten anwerben. Auch die Überwachung etwa von Telefonaten ist vorstellbar, muss aber genehmigt werden. Ziel ist herauszufinden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und die Gruppierung möglicherweise als erwiesen extremistisch eingestuft werden kann.

Eine Beobachtung der AfD ist aus Sicht Meuthens nicht gerechtfertigt. «Weil die AfD eine bürgerlich-konservative Partei ist, die felsenfest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit steht, und absolut keinen Anlass für den Verdacht bietet, extremistisch zu sein», sagte er auf eine entsprechende Frage.

Die Entscheidung über die Einstufung liegt beim Verfassungsschutz, das Bundesinnenministerium führt allerdings die Fachaufsicht über die Behörde. Es prüft in solchen Fällen also zum Beispiel, ob die Argumentation und die Belege für die Entscheidung schlüssig sind.

Innerhalb der AfD hatte der Verfassungsschutz den 2015 vom Thüringer Landeschef Björn Höcke gegründeten «Flügel» im Frühjahr vergangenen Jahres als «erwiesen extremistische Bestrebung» eingestuft. Dieser hat sich mittlerweile offiziell aufgelöst. Die Nachwuchsorganisation, Junge Alternative, gilt als Verdachtsfall.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Entscheidung zur Gesamtpartei nach Angaben von Teilnehmern bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Dezember angekündigt, und zwar für den Januar. Den Angaben zufolge teilte Haldenwang den Innenministern dabei mit, angesichts der vorliegenden Erkenntnisse würde er sich wundern, wenn es dann nicht auf eine Einstufung der Partei als Verdachtsfall hinauslaufen würde. Der Einfluss des formal aufgelösten völkischen Flügels in der AfD sei größer geworden. Dies habe sich zuletzt auch beim Bundesparteitag im nordrhein-westfälischen Kalkar gezeigt.

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20.01.2021 · 16:14 Uhr
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