Ärzte siegen vor Karlsruhe: Klares Votum für die Berufsfreiheit in der Triage-Debatte
Die Corona-Pandemie stellte medizinische Einrichtungen vor große Herausforderungen, insbesondere wenn die Ressourcen knapp wurden und schwere Entscheidungen bezüglich der Behandlung getroffen werden mussten. Um solchen Situationen gerecht zu werden, verabschiedete der Bundestag 2022 neue Regeln zur sogenannten Triage. Diese Änderung sollte sicherstellen, dass medizinische Entscheidungen während einer Pandemie unter klaren gesetzlichen Vorgaben getroffen werden.
Nun haben Intensiv- und Notfallmediziner erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht gegen diese gesetzlichen Reglungen geklagt. Der Erste Senat des Gerichts erklärte die angegriffenen Bestimmungen als verfassungswidrig und hob sie auf. Zentraler Punkt der Entscheidung war die Feststellung, dass die vom Bundestag eingeführten Vorschriften die Berufsfreiheit der Ärzte einschränkte und dass der Bund nicht die entsprechende Gesetzgebungskompetenz besaß.
Die Begriffsherkunft von "Triage" erklärt sich aus dem französischen "trier", was übersetzt "sortieren" oder "aussuchen" heißt. In medizinischen Kontexten müssen Ärzte bei Engpässen entscheiden, wem zuerst geholfen wird. Im Fall der Pandemie rückte die Thematik durch überfüllte Intensivstationen besonders ins Rampenlicht.
Ein Ärzteverband, der Marburger Bund, unterstützte die Beschwerden von 14 Medizinerinnen und Medizinern, die die Regelungen vor allem hinsichtlich des Verbots einer sogenannten "ex post"-Triage – dem Abbrechen einer laufenden Behandlung zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen – kritisierten. Sie sahen darin eine massive Beschneidung ihrer ethischen Entscheidungsfreiheit.
Das Gericht stellte klar, dass die im Grundgesetz verbriefte Berufsfreiheit Ärzten ermöglichen muss, ohne fachliche Weisungen Entscheidungen in therapeutischer Verantwortung zu treffen. Die Triage-Regeln des Bundes sah es lediglich an die Auswirkungen einer Pandemie geknüpft, nicht jedoch als Beitrag zur direkten Pandemiebekämpfung.
Die Herausforderung, nun angemessene Regelungen zu finden, liegt bei den Ländern. "Die Länder sind jetzt aufgefordert, diskriminierungssichere und praktikable Maßnahmen zu schaffen, die Rechtssicherheit und das ärztliche Ethos in Einklang bringen", kommentierte Janosch Dahmen von den Grünen. Gleichzeitig wies Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz darauf hin, dass trotz der Entscheidung weiterhin Grenzen für die Berufsfreiheit der Ärzte bestehen, wie die Verfassung es erfordert.

