Die Corona-Pandemie stellte medizinische Einrichtungen vor große Herausforderungen, insbesondere wenn die Ressourcen knapp wurden und schwere Entscheidungen bezüglich der Behandlung getroffen werden mussten. Um solchen Situationen gerecht zu werden, verabschiedete der Bundestag 2022 neue Regeln zur […] mehr

Kommentare

2thrasea04. November 2025
@1 Diese Aussage trifft das BVerfG doch gar nicht. Das Urteil sagt nur, dass der Bund für die Regeln zur Triage nicht zuständig ist, sondern die Länder. Die Länder müssen nun eine gesetzliche Regelung finden. Nichts tun und alles allein den Ärzte (und Ärztinnen) vor Ort zu überlassen geht nicht, das wäre verfassungswidrig.
1Polarlichter04. November 2025
Eine in meinen Augen gute und richtige Entscheidung. Gut, dass das Gericht hier das Ausmaß der Ampel korrigierte. Die Kompetenzen gehören klar dorthin, wo auch Kompetenzen vorhanden sind. Also bei den Ärzten vor Ort.