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Diese Aussage trifft das BVerfG doch gar nicht. Das Urteil sagt nur, dass der Bund für die Regeln zur Triage nicht zuständig ist, sondern die Länder. Die Länder müssen nun eine gesetzliche Regelung finden. Nichts tun und alles allein den Ärzte (und Ärztinnen) vor Ort zu überlassen geht nicht, das wäre verfassungswidrig.