Abgeblitzt mit Gutscheinen: Richterin schmettert Sonys Vergleichsangebot im Preiswucher-Prozess ab
In den Hallen des kalifornischen Bezirksgerichts hat sich Sony eine blutige Nase geholt. Der Versuch des Konzerns, eine weitreichende Sammelklage wegen unfairer Preisgestaltung im PlayStation Store mit einem millionenschweren, aber clever verpackten Vergleich aus der Welt zu schaffen, ist krachend gescheitert. Eine US-Bezirksrichterin hat dem Manöver einen Riegel vorgeschoben und damit ein klares Signal gesendet: Die Vorwürfe des Preiswuchers und der Monopolbildung wiegen zu schwer, um sie mit bloßem Store-Guthaben abzuspeisen.
Der „Gutschein-Vergleich“: Ein vergiftetes Angebot
Sony war bereit, tief in die Tasche zu greifen – zumindest auf den ersten Blick. Ein Vergleichsangebot in Höhe von 7,8 Millionen US-Dollar lag auf dem Tisch, um die Kläger zu besänftigen. Der Haken an der Sache: Das Geld sollte nicht als harter Dollar fließen, sondern in Form von Guthaben für den PlayStation Store an die Mitglieder der Sammelklage verteilt werden. Ein genialer Schachzug, der das Geld direkt wieder ins eigene Ökosystem zurückgeführt hätte. Doch Richterin Araceli Martínez-Olguín durchschaute das Manöver. Sie lehnte den Vorschlag in einer richterlichen Verfügung unmissverständlich ab und bezeichnete ihn als unzureichenden „Gutschein-Vergleich“ („coupon settlement“), der die Kläger nicht angemessen entschädige.
Der Kern des Zorns: Monopol auf den digitalen Markt
Worum geht es in der Klage überhaupt? Im Kern werfen die Kläger Sony vor, seine Marktmacht auszunutzen, um die Preise für digitale Spiele künstlich in die Höhe zu treiben. Ein zentraler Dorn im Auge der Verbraucher ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2019: Seitdem verbietet Sony Dritthändlern wie GameStop oder Amazon, digitale Download-Codes für PlayStation-Spiele zu verkaufen. Dies, so das Argument der Klage, hat Sony ein De-facto-Monopol auf den Verkauf digitaler Spiele auf seinen eigenen Konsolen verschafft, was dem Konzern erlaubt, die Preise ohne nennenswerte Konkurrenz zu diktieren. Sony selbst argumentierte, man wolle mit dem Vergleich lediglich die Kosten und Ablenkungen eines langwierigen Rechtsstreits vermeiden. Eine Begründung, die die Richterin nicht überzeugte.
Eine europäische Front: Der Druck wächst
Dieser juristische Kampf ist kein isoliertes amerikanisches Phänomen. Auch in den Niederlanden formiert sich massiver Widerstand. Eine ähnliche Sammelklage, angeführt von der Stiftung „Mass Damage & Consumer“, wirft Sony identische Praktiken vor. Die Stiftung prangert an, dass Kunden zunehmend zu rein digitalen Konsolen gedrängt werden, nur um dann festzustellen, dass digitale Spiele im Schnitt 47 % teurer sind als ihre physischen Gegenstücke – trotz deutlich geringerer Vertriebskosten für Sony. Mehr noch: Die niederländische Klage wirft Sony vor, Drittentwickler vertraglich zu zwingen, ihre Titel exklusiv über den PlayStation Store zu vertreiben und Sony dabei das letzte Wort bei der Preisgestaltung zu überlassen. Ein Vorgehen, das laut der Stiftung allein der niederländischen Wirtschaft seit 2013 einen Schaden von rund 435 Millionen Euro zugefügt hat.
Der Wind weht Sony also von beiden Seiten des Atlantiks eisig ins Gesicht. Die Ablehnung des Vergleichs in den USA könnte nun eine Lawine ins Rollen bringen und den Druck auf den Konzern massiv erhöhen, seine Geschäftspraktiken fundamental zu überdenken.


