525,7 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen - erneut Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
Im vergangenen Jahr wurden erneut mehr Kindergeldzahlungen ins Ausland verzeichnet als im Vorjahr. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums sind insgesamt 525,7 Millionen Euro an Kindergeld in andere Länder überwiesen worden. Im Jahr 2022 lag der Betrag noch bei 465,3 Millionen Euro. Diese Zahlen gehen aus Antworten des Bundesfinanzministeriums an den AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Für rund 313.000 Kinder im Ausland wurde Ende des vergangenen Jahres Kindergeld gezahlt. Davon waren 307.000 Kinder in EU-Staaten wie Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich ansässig. Der Großteil, nämlich 171.000 Kinder, lebte in Polen. Die Höhe des Kindergeldes war im Jahr 2023 auf 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Insgesamt wurden Ende des vergangenen Jahres 17,6 Millionen Kinder mit Kindergeld unterstützt.
Im Vorjahr wurden lediglich rund 324.000 im Ausland lebende Kinder mit Kindergeld versorgt. Bis einschließlich 2018 lag diese Zahl sogar noch unter 300.000. Im Jahr 2015 waren es nur 158.000 Kinder.
Kindergeld ins Ausland - Voraussetzungen und Hintergründe
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland haben Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig oder sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, können ihrerseits Kindergeld beziehen, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder eines Landes mit entsprechenden Vereinbarungen, wie beispielsweise der Türkei, Serbien oder Marokko, besitzen. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, darunter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Kindergeld erhalten.
Der Anstieg der Kindergeld-Zahlungen für im Ausland lebende Kinder ist hauptsächlich auf die gestiegene Zahl von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zurückzuführen, die in Deutschland eine Arbeitsstelle gefunden haben. Laut dem Statistischen Bundesamt kamen im Jahr 2021 rund 1,65 Millionen Menschen aus EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland - 19 Prozent mehr als im Jahr 2017. Polen stellte dabei mit 23 Prozent den größten Anteil an zugewanderten Arbeitskräften. 71 Prozent der aus der EU zugewanderten Arbeitskräfte hatten bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland ein festes Arbeitsplatzangebot. Hintergrund ist der aktuelle Fach- und Arbeitskräftemangel in vielen Branchen.
Betrug bei Kindergeldzahlungen und Forderung nach Absenkung
In einigen Fällen kam es bei Kindergeldanträgen zu Betrügereien, beispielsweise durch die Verwendung gefälschter Geburtsurkunden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, führen die Familienkassen mittlerweile genauere Prüfungen durch. Durch die Angabe der Identifikationsnummer des Kindes bei der Antragstellung kann überprüft werden, ob für dieses Kind bereits Kindergeldzahlungen an anderer Stelle erfolgen.
Der AfD-Abgeordnete René Springer kritisierte die Kindergeldzahlungen ins Ausland und forderte eine Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land. Damit solle Gerechtigkeit geschaffen und die Steuerzahler entlastet werden. Die EU-Kommission wies diese Forderungen zurück, da sie vermutlich gegen EU-Recht verstoßen würden. Kritiker dieser Forderung betonen zudem den großen bürokratischen Aufwand, der damit einhergehen würde. Für jedes betroffene Land müsste ein Index für die Lebenshaltungskosten entwickelt und regelmäßig aktualisiert werden. (eulerpool-AFX)

