tricky.at *und es geht weiter*

Ich habe heute auch die ultimative Zahlungserinnerung bekommen. Im pdf-Anhang ist ganz genau aufgelistet, wann und mit welcher IP ich anwesend war. Selbst Benutzername und Passwort sind aufgelistet.

In dem Anhang hätte ich Gutscheine im Wert von 1128,94 € (Stand 25.07.06). Er könnte eigentlich die 120,-€ damit verrechnen und mich in Ruhe lassen :evil: ,den Rest kann er als Trinkgeld behalten !!

Irgendwie nervt die ganze Sache schön langsam !!

Wann wird dieser Typ endlich aus dem Verkehr gezogen !! Bis jetzt habe ich dieses Forum nur verfolgt und alle Briefe und emails von Timmyboy und Co. ignoriert. (und gespeichert, für den Fall der Fälle)
 
Letzte Zahlunserinnerung vor Anwaltsinkasso

obwohl wir Ihnen bereits eine Rechnung und eine Zahlungserinnerung zugestellt haben, konnten wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen, deshalb erhalten Sie diese letzte ultimative Zahlungserinnerung bevor wir das Anwaltsinkasso einleiten gegen Sie. Bitte nehmen Sie diese Zahlungserinnerung sehr ernst, da sonst erhebliche Inkasso- und Anwaltsgebühren anfallen. Führen Sie daher die Überweisung in den nächsten 7 Tagen durch, um zusätzliche erhebliche Kosten zu vermeiden. Der noch offene Rechnungsbetrag in Höhe von 120.00 EUR ist unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer LF800011-UEB-1029923 bis spätestens 18.09.2006 auf eines unserer Bankkonten zu überweisen. Ihre Rechnung ist im PDF-Format erstellt worden. Um sich die Rechnung anschauen zu können, klicken Sie auf den Anhang in dieser Email und es öffnet sich automatisch der Acrobat Reader. So können Sie Ihre Rechnung auch für Ihre Unterlagen ausdrucken. Sollten Sie keinen Acrobat Reader installiert haben, finden Sie hier den Link zum kostenlosen Download: https://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html Der Vanilla Verlag GmbH betreibt unter https://www.vanillapay.com ein Payment-Internetservice. Wir wurden von der Firma Mobile Premium Credits Ltd., Harrislee, Deutschland beauftragt sämtliche Forderungen in Ihrem Namen und auf Rechnung für das Internetangebot von https://www.tricky.at abzuwickeln. Des Weiteren haben Sie die Anmeldung per Aktivierungslink bestätigt,und Sie haben bestätigt die Leistungsbeschreibung gelesen und akzeptiert zu haben. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie Kenntnis genommen. Die Registrierung war somit verbindlich und erfolgreich. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bestellung, Abwicklung und Probleme bei https://www.tricky.at haben, wenden Sie sich bitte an die Mobile Premium Credits Ltd., bzw. per Email an: [email protected] Nur die Firma Mobile Premium Credits Ltd., Harrislee, Deutschland ist berechtigt Ihre Forderungsakte bei uns zu schließen. Sollten Sie Fragen rund um die Rechnung, bzw. Sie nicht in der Lage sein die Rechnung innerhalb der gesetzten First zu bezahlen, bitten wir Sie höflichst sich mit uns in Verbindung zu setzen. Herzliche Grüsse,Ihr vanillapay.com - Team

iss ja auch klar , daß die keinen zahlungseingang haben. selbst auf gesendete widersprüche reagiert vanillapay nicht.

jetzt warte ich mal auf das inkasso.:mrgreen:
 
Ich würde gerne mal 2 kleine Fragen in den Raum werfen , wenn es mir erlaubt sei ;) . Hat überhaupt irgendwer den MP-3 Player erhalten und meine 2te Frage wäre , warum KEINER damals vom Rücktrittsrecht gebrauch gemacht hat ? Ich hatte mich auch , geil auf den MP-3 Player und nichtmal einen blick in die Agb werfend , angemeldet. Tja..! Als ich dann gelesen hab , dass ich dafür 120€ bezahlen soll hab ich sofort vom 14tägigen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht. Eine nette Mail an den Support und 2 Tage später kam auch eine freundliche Antwort und mein Account wurde gelöscht. Nun bekomm ich keine Rechnungen oder sonst was. Na ja , ist ja auch egal nun ist es eh viel zu spät dafür. :ugly:
Falls der MP-3 Player nicht angekommen ist , sind doch auch die Rechnugen nichts von belangen ,da er ja nicht die volle Leistung seines Dienstes erbracht hat , oder irre ich mich da.
 
Soweit ich mich mitlerweile im Netz belesen habe, hat niemand von denen die bezahlt haben den MP3 Player erhalten.

Vom Wiederrufsrecht haben die meisten gebrauch gemacht aber wie auch SilentRunner habe ich z.B. keine Bestätigung darüber erhalten, sondern immer nur Rechnungen.
 
Ich habe sogar schriftlich widerrufen, ja schriftlich! Mit meinem liebensgewürzigem Textverarbeitungsprogramm* und dem dazugehörigen Drucker. Diese habe ich dann an T... geschickt! Und? Ich hab Antwort bekommen! ...von Vanilleeis... :evil:

* Name der Redaktion bekannt! :LOL:
 
also wenn ihr mich fragt, wird von vanillapay der anwalt viel zu tun bekommen wenn er für jeden offenen betrag ein inkasso einleiten will. und vor allem wennn es dann vor gericht weiter geht. das nimmt ja ne dimension an....:p


nachtag:

weil in den vorigen beiträgen stand ob schon irgend jemand nen mp3 erhalten hat, muss man die frage etwas umformulieren. ob der owesen jemals nen mp 3 player verschickt hat ???
 
Nochmal.

Inkassobüros können keine Mahnbescheide einleiten. Vanillapay ist aber noch nicht einmal ein Inkassobüro, welches eine gesonderte Zulassung mit Eignungsprüfung bedarf. Die verschicken Rechnungen und Mahnungen.

Die wirklich interessante Frage wäre, wenn die Mobile blabla Ltd. nur einen englischen Sitz hat, von woher der Gute dann den MB erlässt. Dann kann er das nicht ohne deutschen Anwalt machen.

P.S.:
Ich versuche schon seit Tagen, die Vanillapay GmbH telefonisch zu erreichen, spasseshalber sozusagen. Aber die haben nur eine! Telefonleitung. Na ja, für zwei Mitarbeiter wohl ausreichend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe damals auch wiederrufen, und bekomme Post von Vanilla..
Einfach abwarten bis ein Mahnbescheid kommt, dann Wiedersprechen und dann freut sich mein Anwalt :mrgreen:. Nur vorher etwas zu machen per Anwalt wäre Geldverschwendung. Also, abwarten was noch kommt.8)
 
Nebenbei.

Der muß bei einem Widerspruch bei eurem ansässigen Amtsgericht klagen, allerdings nicht selbst anwesend sein. Sonst würde er eine Rundreise machen. ;)

Man selbst braucht bei einem Amtsgericht nicht unbedingt einen Anwalt, man kann sich da selbst vertreten.

Das war jetzt sicherlich keine Rechtsberatung, nur Allgemein- und Berurfswissen. Was allerdings auch fehlerhaft sein könnte. ;) Einfach googlen.
 
Nochmal.
Die wirklich interessante Frage wäre, wenn die Mobile blabla Ltd. nur einen englischen Sitz hat, von woher der Gute dann den MB erlässt. Dann kann er das nicht ohne deutschen Anwalt machen.

P.S.:
Ich versuche schon seit Tagen, die Vanillapay GmbH telefonisch zu erreichen, spasseshalber sozusagen. Aber die haben nur eine! Telefonleitung. Na ja, für zwei Mitarbeiter wohl ausreichend.

Da irrst du dich! die MPC (Mobile Premium Credits Ltd) hat eine Niederlassung in Deutschland: Harisslee!
Information: Bei einer Ltd (Limited) muß man in England (UK) eine Scheinfirma/Briefkastenfirma gründen! Die Niederlassung ist dann in deinem Land und ist auch die wichtigste Antschrift! Denn in UK ist niemand :)

In einem anderem Forum steht, das ein user mit Vanillapay telefoniert hat! Laut User kam als Antwort nur: "Die anderen Firmen haben nur aufgehört, weil die den großen Widerrufs-Ansturm nicht standhalten konnten"!
Das ich nicht lache! Ivf ist hinter die Machenschaften gekommen und Bekim hatte selbst Probleme mit der Kripo in der Schweiz :)


@ duggydoc8
die Anwalts-Kanzlei von vanilla sind bereits bekannt! Sie haben auch den dvden-Geschädigten zwei nette Briefe geschrieben!
1. Brief = Rechnung von Anwalt: 108 Euro dvden-Rechnung, 45 Euro Anwaltskosten, 13 Uhr Mahngebühren = 168 Euro!
2. Brief = Da keine zahlung eingegangen ist bei uns, machen wir Ihnen einen neuen Vorschlag (oder wars Angebot): Zahlen Sie bitte 81,50 Euro auf unser Konto!


MP3-Player wurden von Owesen NIE verschickt! Der Angebotene MP3-Player kostete bei Conrad-Elektronik 29 Euro! Wir sollten 120 Zahlen!!



@smoky85
Vom Widerrufsrecht hat JEDER gebraucht gemacht! Nur leider ohne Erfolg!
Da die AGB gesetzeswidrig sind/waren konnte man jederzeit widerrufen!!
Ich habe am 14. Tag widerrufen, Per fax und Mail! Beides hat er erhalten! Mail sogar gelesen, laut Lesebestätigung! Am darauffolgenden Tag habe ich eine Mail geschrieben, bitte Account und Daten löschen! Antwort: Account gelöscht! Aber habe immernoch den Sack am Hals!


@all!
NICHT ZAHLEN +++ NICHT ZAHLEN
Ihr seid erst verpflichtet, wenn ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt! Den MÜSST ihr Widerrufen! und dann soll er klagen!

Es gibt User, die haben damals an Bekim MZI bezahlt! bei 120 Euro kamen 35 Euro Überweisungsgebühr hinzu! Die bekommen auch noch diese Droh-Mails!
Kenne jemanden aus einem anderem Forum, der hat mit Bekim MZI Ratenzahlung abgemacht, monatlich 20 Euro! Er hat jeden Monat 20 Euro gezahlt! Jetzt bekommt er wieder eine Rechnung von 120 Euro! Ihr seht selber: Wenn ihr zahlt, kommen Mails, wenn ihr nicht zahlt, kommen Sie auch!
 
Hach,

das ist kompliziert. Aber ich werde noch mal suchen. Ich bin der Meinung, er hat keine Niederlassung, wenn er nicht zumindest ein Gewerbe angemeldet hat. Er nennt das ja auch Repräsentanz.

Einen deutschen HR-Eintrag braucht man als Ltd. nicht unbedingt, soweit bin ich schon.

Bei nochmaliger Überlegung: Ich bin mir sogar sicher. Aber das EU-Recht ist so ne Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seltsam das mein Wiederruf geklappt hat. Vielleicht lag es daran , dass ich mit einer der Ersten war die darauf reingefallen sind und folglich auch als einer der Ersten gekündigt hab. Vielleicht dachte er sich da , dass es darauf nicht ankommt und hat hinterher erst gemerkt das es alle tun. Auf jeden Fall hoff ich für euch das ihr auch wirklich nix zahlen müsst.
 
ich mach mir da drüber überhaupt keinen kopp mehr. nachdenken und weiter grübeln oder ärgern bringt nix. außer magengeschwür und koppschmerzen ;) ich werde für meinen teil weiterhin nicht bezahlen. und den brieflichen weg werde ich erst wieder aufnehmen wenn der mahnbescheid oder was auch immer von vanille oder owesen bei mir im BK liegt. ich denke nur wenn jeder den mahnbescheid widerruft und es zu einem zivilrechtlichen prozess (wenn überhaupt) kommen sollte, hat das gericht ( oder die :mrgreen: )viel zu tun.

greez
 
Die Visage von Bahlke

Hi, so sieht der Bahlke aus. Am besten sind seine Interessen. Als Status müßte Betrüger stehen, aber bezeichnet sich als "Unternehmer":D
 
Wo für OpenBC nicht mal wieder gut ist. Ich hätte ihn eigentlich vorher schonmal da suchen sollen...
 
Hach,

das ist kompliziert. Aber ich werde noch mal suchen. Ich bin der Meinung, er hat keine Niederlassung, wenn er nicht zumindest ein Gewerbe angemeldet hat. Er nennt das ja auch Repräsentanz.

Einen deutschen HR-Eintrag braucht man als Ltd. nicht unbedingt, soweit bin ich schon.

Was verstehst du unter Niederlassung? wenn du ein Büro meinst oder so: hat er nicht! Die Niederlassung ist sein Kinderzimmer bei seinen Eltern!

Mobile Premium Credits LTD.
69 Great Hampton Street
UK-B18 6EW Birmingham

Mobile Premium Credits LTD.
Westerstr. 63
D - 24955 Harrislee
An diese Adresse ist auch das Fass Ohne Boden geliefert worden!!

HR braucht man als Ltd. nicht, da gebe ich dir recht! Aber man braucht ne Company-No.!!!!

Da fällt mir noch was zu ein: Während der Mp3-Aktion war die Company von einer anderen Firma "geklaut"! Ob Sie nun stimmt, weiß ich net, weiß nicht, wie man es prüfen kann!
 
Ich habe da nochmal ne Frag hat wer von euch noch die alten AGBs von der Seite ?
Ich bräuchte die nämlich mal ganz dringend.
Wäre net wenn die mir jemmand schicken könnte