Klar ist im Zweifel gar nichts, es gäbe höchstens keine ausreichenden Anhaltspunkte um es umgekehrt zu interpretieren. Ist wie gesagt alles einzelfallabhängig.
... und nun habe ich eine Antwort von der AOK.
Zur Vollzeitbeschäftigung, auf die der Schwerpunkt liegen muss, kann er eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen. Es sind keine Sozialversicherungsbeiträge dabei bei einem zusätzlichen Einkommen von bis zu 400 € (Mini-Job oder Kleingewerbe) zu entrichten. Bei einem Mini-Job sind aber Beiträge an die Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale) zu zahlen.
Ich hab die E-Mail jetzt einfach mal so wiedergegeben. Ich rate aber jedem bei Bedarf einfach nachzufragen. Dann weiß man zumindest, wie das im wirklichen Fall dann handhaben.... ist ja wirklich einzelfallabhängig, die brauchten auch die Versichertennummer.

