Ich bin anderer Ansicht, der direkte Kontext ist zwar ein anderer, aber bitte:
Milgram, Standford Prision (und auch das vorher abgewürgte Beispiel de roten Ampel) zeigen, das in jedem "normalen" Menschen das potential eines Täters steckt, solange er nur eine hinreichende Rechtfertigung hat. Bei Milgram und Standford ist es der vage "Befehlsnotstand", bei der roten Ampel die Person, die als erstes losläuft.
Würde in diesem Fall von einer Haft - und damit von einer Strafe abgesehen, weil der Täter nicht hinreichend zu einer Generalprävention taugt (=Strafe sinnlos) Dann würde dies als eine hinreichende Rechtfertigung nützen, Verbrechen zu begehen.
Die Generalprävention muss, wie der Name schon andeutet, Generell angewendet werden. Und ihre Verwendung muss ebenso Blind erfolgen wie die Rechtsfindung. Warum? Weil sie ansonsten als hinreichender Bestrafungsgrund wegfällt. Wenn die Bestrafung eines alten Mörder nicht abschreckend genug für die Aussprechung, bzw den Vollzug der Strafe ist, warum dann bei einem mittelalten, bei einem Brillenträger, egal, was man einsetzen will. Die Bestrafung an sich wird grundsätzlich in Frage gestellt, weil sie "ja nicht abschreckt" - Wenn im Fall x nicht, dann auch nicht im Fall y usw.
Wenn die Strafe nicht eine unausweichliche Folge einer Straftat ist, dann hat Taliesyn recht - dann ist sie nutzlos. Sie wird aber nicht durch ihre Anwendung nutzlos. Und ich glaube nicht, das einem verurteilten Mörder Unrecht getan werden kann, wenn er hinter Gitter kommt - egal, ob mit 19 oder mit 90. Ob ei junger oder ein Alter Mann eine Waffe abfeuert, ist für die Beurteilung einer Tat und damit auch für die Festlegung einer Strafe egal.
Entscheidend für das Prinzip der Generalprävention ist die Tat, nicht der Täter!
Milgram, Standford Prision (und auch das vorher abgewürgte Beispiel de roten Ampel) zeigen, das in jedem "normalen" Menschen das potential eines Täters steckt, solange er nur eine hinreichende Rechtfertigung hat. Bei Milgram und Standford ist es der vage "Befehlsnotstand", bei der roten Ampel die Person, die als erstes losläuft.
Würde in diesem Fall von einer Haft - und damit von einer Strafe abgesehen, weil der Täter nicht hinreichend zu einer Generalprävention taugt (=Strafe sinnlos) Dann würde dies als eine hinreichende Rechtfertigung nützen, Verbrechen zu begehen.
Die Generalprävention muss, wie der Name schon andeutet, Generell angewendet werden. Und ihre Verwendung muss ebenso Blind erfolgen wie die Rechtsfindung. Warum? Weil sie ansonsten als hinreichender Bestrafungsgrund wegfällt. Wenn die Bestrafung eines alten Mörder nicht abschreckend genug für die Aussprechung, bzw den Vollzug der Strafe ist, warum dann bei einem mittelalten, bei einem Brillenträger, egal, was man einsetzen will. Die Bestrafung an sich wird grundsätzlich in Frage gestellt, weil sie "ja nicht abschreckt" - Wenn im Fall x nicht, dann auch nicht im Fall y usw.
Wenn die Strafe nicht eine unausweichliche Folge einer Straftat ist, dann hat Taliesyn recht - dann ist sie nutzlos. Sie wird aber nicht durch ihre Anwendung nutzlos. Und ich glaube nicht, das einem verurteilten Mörder Unrecht getan werden kann, wenn er hinter Gitter kommt - egal, ob mit 19 oder mit 90. Ob ei junger oder ein Alter Mann eine Waffe abfeuert, ist für die Beurteilung einer Tat und damit auch für die Festlegung einer Strafe egal.
Entscheidend für das Prinzip der Generalprävention ist die Tat, nicht der Täter!
