www.impressum-recht.de
Ist eigentlich recht übersichtlich gestaltet, die Frage ist halt nur wie aktuell die Angaben dort sind.
Ist eigentlich recht übersichtlich gestaltet, die Frage ist halt nur wie aktuell die Angaben dort sind.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG (= Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (”Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) - hier: Art. 5 Abs. 1 lit. c)) müssen Diensteanbieter den Nutzern des Dienstes und den zuständigen Behörden Angaben, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten, die es ermöglichen, schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren.
Diese Bestimmung ist im deutschen Recht durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (= § 6 Abs. 1 Nr. 2 TDG a.F.) umgesetzt worden. Sowohl Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG als auch § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG erfordern nach ihrem Wortlaut keine Angabe einer Telefonnummer, unter der der Diensteanbieter erreichbar ist.
Ihr habt nun nicht zufällig mein Posting von der Seite davor überlesen oder?
Ich hoffe Ihr verschluckt euch nicht beim Lesen!
nur weiss man nicht wieviel davon Fake-Guthaben ist
Zordrak
Du kannst z.B. bei der IHK anfragen oder bemühe mal Google nach Impressum+Muster
oder nach Impessumspflicht
Da gibt es genügend drüber zu lesen.
Es reicht auch nicht nur ein Anrufbeantworter man muß unter der Nummer erreichbar sein.
So aber nun zu etwas Anderem etwas viel Schlimmeren!
Es steht ja nach wie vor die Frage im Raum ob es sich um Userguthaben + Tresorguthaben handelt oder doch nicht.
Ich kann euch dazu sagen das bei einer VMS2 Installation standardmäßig
Tresor und Guthaben getrennt sind.
Macht also Tresorguthaben+Guthaben=Gesamtguthaben !!!
Somit mache sich nun Jeder sein eigenes Bild!
@Sirel hast Dich bestimmt innerlich gefreut das das noch nicht vorher jemand mal nachgeschaut hat?
Demnach ergibt sich dann wohl ein GEsamtguthaben auf Lose-Segen
von knapp 48 000 000 000 Klammlosen (Milliarden!!!)
Zordrak
...bemühe mal Google nach Impressum+Muster
oder nach Impessumspflicht
...
§ 5 TMG schrieb:Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
...
schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Naja ich weiß ja nicht welche Seite du von Dir meintest.
Ich bin vom üblichen ausgegangen.
Ausserdem finde ich es immer besser lieber etwas vorsichtiger zu sein und halt lieber eine Angabe mehr machen was das angeht als eine zuwenig.
jap... werd ich auch tun... ich werd mir nen extra Handy dafür zulegen... Aber da scheint bei vielen noch Informationsbedarf zu bestehen *g*
SIRELWOOD (05.02. 17:30): @webmauer...das script ist so diesbezüglich wie es gekauft wurde...es wurde nichts umgescripted...
Warum hast Du uns hier in dem Thread dann etwas anderes erzählt?