Ist die GEZ-Abgabe gerechtfertigt?


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Ich lese Deine Kommentare ja manchmal ganz gern, weil sie eigentlich immer provozieren (und somit zum Nachdenken anregen).

Aber brauchts hier denn echt die Nazi-Keule? Fällt Dir nichts besseres ein? Dann such Dir doch einen anderen Thread.
 
Aber brauchts hier denn echt die Nazi-Keule? Fällt Dir nichts besseres ein? Dann such Dir doch einen anderen Thread.
Es geht ja um politische Einflüsse beim ÖRR und um nachzuweisen, dass die schon immer vorhanden sind braucht man eben die "Nazi-Keule". Das sind alles nur Tatsachen, die jeder in den Geschichtsbüchern nach lesen kann. Wir sollte man geschichtlichen Tatsachen denn provozieren können? Allenfalls dann wenn sich daran bis heute nichts geändert hätte.
 
Deine geschichtlichen Gedanken meinte ich nicht. Da mag ja zumindest zum Teil was dran sein.

Aber den Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ermächtigungsgesetz zu vergleichen ist schon ausgesprochener Dummfug.
 
Aber den Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ermächtigungsgesetz zu vergleichen ist schon ausgesprochener Dummfug.
Naja, das Ermächtigungesetz reichte weiter und hat sich auf eine bestimmte Person bezogen, es geht aber schon in die Richtung.
Der ÖRR soll vom Staat unabhängig sein und braucht deshalb so ein Gesetz um sich gewisse (also mit Beschränkung) hoheitliche Aufgaben anzueignen, so wie H****r sich die hoheitlichen Aufgaben des Reichstags angeeignet hat, um vom Reichstag unabhängig zu sein.
Ganz daneben ist es nicht.
 
Inwiefern sind die Landesmedienanstalten gleichzusetzen mit dem ÖRR?
Sie werden auch über Rundfunkgebühren finanziert.

2007 wurde der Medienstaatsvertrag gekippt und jedes Bundesland hat seit dem sein eigenes Mediengesetz. Die Definition von Medien im Staatsvertrag entsprach der von Rundfunk im Rundfunkstaatsvertrag. Die neuen Landesmediengesetze schaffen nun Abhilfe. In meinem Bundesland ist Rundfunk nun klar gegen Mediendienste abgegrenzt, so dass das Internet eben nicht als Rundfunk gilt.
"ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen; kein Rundfunk ..."
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil die Aufsichtsbehörde von denen (mit)finanziert wird, die auch gleichzeitig die zu Beaufsichtigenden finanzieren ergibt sich daraus, dass sie dasselbe sind?

*kopfschüttel*
 
Richtig. Sie dürften eher Teil der Landesverwaltung sein. Ergibt sich für mich aus der Formulierung "Aufsichtsbehörde".
 
Richtig. Sie dürften eher Teil der Landesverwaltung sein. Ergibt sich für mich aus der Formulierung "Aufsichtsbehörde".
Sind sie aber nicht, weil sie nicht weisungsgebunden sind und sich über ihre eigenen Rundfunkgebühren finanzieren - nicht über Steuern - sprich "staatsfern". Das verhindert aber auch solche Entwicklungen wie in Italien.
 
:think:

Hiernach sind sie beides...

Einigen wir uns auf Unentschieden, ich habe weder Zeit noch Lust das näher zu recherchieren, geschweige denn ein Gutachten dazu zu erstellen.

Was ist mit dem Punkt "aneignen" der hoheitlichen Aufgaben? Der zugrundeliegende Staatsvertrag hat doch den Rang eines Gesetzes, dass von ordentlich legiimierten demokratischen Parlamenten beschlossen wurde, oder sehe ich das auch falsch?
 
da hier ja die GEZ Profis sind (Ich hoffe es)

So ich bin jetzt in die eigene Wohnung gezogen und durch das Einwohnermeldeamt haben die jetzt meine Adresse bekommen.
Heute kam so ein Brief mit:

wir können sie nicht in unserem Adressbestand finden...
und das ich mich anmelden sollte
und halt viel bla drumherum

Der Brief kam mit Infopost also keine Einschreiben.....

#Da ich ja keine Rundfunkgeräte und Internetfähirge PCs besitze :ugly::ugly::ugly: will ich nicht zahlen..

Was passiert jetzt ??