Ist die GEZ-Abgabe gerechtfertigt?


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    128
(...) will ich nicht zahlen
Es geht bei der Rundfunkgebühr nicht um wollen, sondern um müssen.

Die haben die ein Formular geschickt, auf dem du ankreuzen kannst, was du hast: Fernseher, Radio, neuartiges Rundfunkgerät, Autoradio, etc.

Da kreuzt du das an, was du hast und schickts es zurück. Und wenn du nichts hast, kreuzt du eben nichts an. Kann auch sein dass es für "ich habe nichts" ein extra Feld gibt, das weiß ich nicht auswendig.


Grad geschaut. Da ist gar nichts zum ankreuzen, sondern immer ein Feld mit "ab Datum". Wenn ich nichts hätte, würde ich ganz einfach irgendwo deutlich vemerken, dass ich nichts habe und das Ding dann zurück schicken.

Vielleicht würde ich sogar aus Versehen vergessen, eine Briefmarke draufzukleben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Interesant ist ja die Frage, wann ein internetfähiges Gerät vorliegt.
Weder Netzwerkkarte noch WLAN sind internetfähig, das ist nur das Modem. D.h. wenn das Modem vor deiner Wohnungstür ist (oder in einer anderen), hast du kein Gerät, das fähig wäre, sich mit dem INternet zu verbinden und somit nicht zahlungspflichtig.
Unnötig zu sagen, dass die GEZ das anders sieht, für die reicht ein Bildschirm ;)
 
_Bei mir kamen sie auch mal an. Ich habe dann nachgezahlt und ein Jahr lang bezahlt. Danach hab ich einfach aufgehört zu überweisen. Es kamen zwei Mahnungen, danach nix mehr. Das ist jetzt sieben Jahre her. :D
Meint Ihr, ich hab nur Glück gehabt oder ist denen so ein "kleiner Fisch" nicht wichtig?
 
Ich würde mal sagen, dass du ohne gültige Abmeldung an einem Punkt in der Zukunft kein Glück mehr haben und die kompletten 7 Jahre nachbezahlen dürfen wirst.
 
Ich würde mal sagen, dass du ohne gültige Abmeldung an einem Punkt in der Zukunft kein Glück mehr haben und die kompletten 7 Jahre nachbezahlen dürfen wirst.

Denke ich auch.. Vor allem ist die GEZ ja als Behörde eingestuft.. Das heißt die müssen gar nicht Mahnen sondern dürfen sofort Pfänden kommen...

Mit etwas Pech steht also stumpf der Gerichtsvollzieher vor der Tür..
 
..ist die GEZ ja als Behörde eingestuft..
Naja, immer nur an den Stellen wo sie es gebrauchen können. IFG gehört z.B. nicht zum gebrauchen können.

Mit etwas Pech steht also stumpf der Gerichtsvollzieher vor der Tür..
Ich glaube nicht dass der Gerichtsvollzieher der erste "neue" Kontakt sein wird. Die haben das Beitragskonto aktuell aus irgendeinem Grund nicht mehr auf dem Schirm, denn sonst würden die keine 7 Jahre still halten. Aber wenn sie es mal wieder anschauen (sei es wegen irgendwelchen Datenabgleichen oder den lieben Außendienstmitarbeitern), werden sie natürlich auch die Lücke in der Vergangenheit "finden". Und auf die Verjährungsfrist kann man sich dank dem VGH-Urteil auch nicht verlassen.
 
Internetfähiger PC? (GEZ)

Hallo,

ich hatte heute morgen an der Haustür ein Gespräch mit einem GEZ-Menschen. Der meinte dass alle Haushalte zumindest ein Radio hätten und es ja schon verdächtig wäre, dass ich bislang nichts bei der GEZ angemeldet habe. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich (wegen der GEZ) weder TV noch Radio habe und dass mein Laptop zwar einen WLAN-Schnittstelle besitze, aber mit keinerlei Netz verbunden wäre. (Das entspricht auch zu 100% den Tatsachen!)

Nach einigem hin und her ("Das Laptop hat kein Netz/Modem/Internet" "Sehen Sie damit ist es doch empfangsbereit und muss angemeldet werden.") meinte er dann dass eine Diskussion hätte keinen Sinn, er müsse jetzt weiter und würde sich nochmal bei mir melden. Meinen Laptop müsse ich auf jeden Fall als "Neuartiges Empfangsgerät" anmelden - schließlich wäre es ja empfangsbereit.

Setzt ein empfangsbereiter / internetfähiger PC nicht ein Modem voraus? Oder verstehe ich das falsch?
 
In den meisten Laptops ist ja Wlan bereits verbaut und somit ist ja dann der Empfang (nicht durch das eigene) möglich.

Wie das ist, wenn man kein Gerät hat, dass die Verbindung zum Internet herstellt, weiß ich leider nicht. Keinen Fernseher oder sonstiges Rundfunkempfangsgerät zu besitzen ist völlig legitim.

Auf eine Diskussion mit einem GEZ'ler würde ich mich sowieso nicht einlassen. Einfach abwimmeln.
 
naja, notfalls kriegen die dich auch mit einem Handy schon dran. :ugly:

Ich würd mich da auch nicht auf ne Diskussion einlassen. Einfach wegschicken...
 
Die GEZ schreibt dazu
Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.
Aber ich weiß jetzt nicht ob die GEZ wirklich klagt wenn sie kein Geld bekommt.
 
wenn das Vorhandensein einer Netzwerkkarte (sei es LAN oder WLAN) als Kriterium für Internetfähigkeit dient (schließlich hat man ja nur Internet, wenn auch ein dafür notwendiges Modem zum Aufbau einer Verbindung bereitsteht, erst dann ist ein PC meiner Meinung nach internetfähig, schließlich kommt man allein mit ner Netzwerkkarte nicht ins Internet), dann muss die GEZ ja demnächst jeden Besitzer eines Tablet-PCs, eines Ipod Touch, einer XBOX, PS3, Wii und viele Handybesitzer anschreiben.
Dies sind alles Geräte, mit denen man ins Internet kommt (Modem vorausgesetzt) und das Programm der öffentlich rechtlichen Sender genießen kann.
 
Gez

Hallo

Es kommt einzig darauf an, ob man damit internet empfangen kann (also ob ein modem, LAN-Schbnittstele da ist)
Ob du DSL hast oder nciht spielt keine Rolle.
Genausop beim Fernsehen, ob du eien Schüssel, oder ncoh ne alte Antenne hast, oder keines dieser Teile, ist egal.

Einfach nicht reinlassen, keine Diskussionen, Zettel geben lassen, ausfüllen, fertig.