Sammelthread R.A.F. - Aufarbeitung, Schuld und Sühne

Jepp, ich kenne die Frau nicht, aber ich weiß was sie getan hat, bzw. wobei sie geholfen hat. Ich hinterfrage die ganze Zeit schon das System und versuche dazu andere Meinungen zu hören ;) (und zwar nicht die Stammtischparolen *g* )
Ich glaube das ist nichts besonderes, dass das System hinterfragt wird, aber genau aus diesen Gründen wird das Volk nicht in solchen Belangen gefragt, sondern der Präsident, der klar nach Kopf entscheiden muss, mit weniger Emutionen für beide Seiten. Wie schon so oft erwähnt wurde, in den letzten Monaten, vorallem auch von angehörigen der Opfer:

Unser Staat muss auch vergeben können.
 
[...]
Unser Staat muss auch vergeben können.

Vergeben, damit wir allen zeigen, dass eine Demokratie vergeben kann - meinetwegen, aber ein Staat hat die Pflicht seine Bürger zu beschützen und wenn ich mehrfache Mörder wieder frei lasse, ist das keine Vergebung sondern grob fahrlässig. So sehe ich das ;) - wenn ich es könnte würde ich das auch ändern.
 
Vergeben, damit wir allen zeigen, dass eine Demokratie vergeben kann - meinetwegen, aber ein Staat hat die Pflicht seine Bürger zu beschützen und wenn ich mehrfache Mörder wieder frei lasse, ist das keine Vergebung sondern grob fahrlässig. So sehe ich das ;) - wenn ich es könnte würde ich das auch ändern.

"Fahrlässig" bzw. "grob fahrlässig" wäre in meinen Augen die Mißachtung der Fakten im aktuellen Fall (Keine Reue zeigen etc.).

Allgemein wäre es nur dann fahrlässig, wenn durch das Gnadenrecht regelmäßig Personen auf Freien Fuß kommen würden, die rückfällig werden - und das ist nicht der Fall! Selbst Frau Viett (imho kam die auf Bewährung 'raus...) mag man Unbelehrbarkeit unterstellen, straffällig ist sie aber nicht geworden - die Gedanken sind immer noch frei.

Irgendwie vermixt du System und Fall - das System "Gnadenrecht" zeigt, das es funktioniert - besser als das Bewährungssystem. der Fall "Klar" wirft lediglich die Frage auf, ob eine Freilassung vertretbar ist, das System steht imho historisch außer Frage, da es keinerlei "Fehlschläge" gab.

Ein Scharfrichter z.B. hat sich in der ausklingenden Weimarer Republik natürlich nicht schuldig gemacht, wenn er gemäß der vorgegebenen Doktrin gehandelt bzw. legitime Gesetze wie z.B. den Nürnbergern in seiner Urteilsfindung folgte
"ausklingenden Weimarer Republik" in Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzen? - manchmal kann man gar nicht so viel Fressen, wie man kotzen will...
Wenn den Dreckhaufen beim Namen - 3. Reich!!! Nach moralischen Grundsätzen HABEN sie sich strafbar gemacht.
Dafür kann er freilich später von einem nun gewandelten System (und vollkommen neuem) nicht mehr bestraft werden. Vielmehr führt er sein Amt und einer neuen Obrigkeit fort - sozusagen handelt es sich nur um einen "Standortwechsel".
Tu mir (und Dir) mal den Gefallen und schau dir "Das Urteil von Nürnberg" mit S. Tracy und M. Schell an - Wenn du keine Angst vor einer Lehrstunde in Moral und Menschlichkeit hast!
 
"ausklingenden Weimarer Republik" in Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzen? - manchmal kann man gar nicht so viel Fressen, wie man kotzen will...
Wenn den Dreckhaufen beim Namen - 3. Reich!!! Nach moralischen Grundsätzen HABEN sie sich strafbar gemacht.
Richtig ist in diesem Fall aber "Weimarer Republik", welche laut Fachliteratur ihr Ende erst 1945 fand. "3. Reich" ist ein böser, böser Propaganda Slogan. 8)
 
Richtig ist in diesem Fall aber "Weimarer Republik", welche laut Fachliteratur ihr Ende erst 1945 fand. "3. Reich" ist böser, böser Propaganda Slogan. 8)

Welche "Fachliteratur" soll das sein? Die Weimarer "REPUBLIK" endete TATSÄCHLICH mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes 1933 - von da an hörte Deutschland auf, Republik zu sein...

Und von wegen Propaganda-Slogan: Unrecht hast du nicht - der Begriff stammt aus dem Stammbuch eines alten Nazi-Helden mit den Initialen A und H :ugly:
 
Welche "Fachliteratur" soll das sein? Die Weimarer "REPUBLIK" endete TATSÄCHLICH mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes 1933 - von da an hörte Deutschland auf, Republik zu sein...
Falsch, die WR bestand fort. Daran änderte auch die ns. "Machtergreifung" nichts. Natürlich handelte es sich nicht mehr um die demokratische Republik die man zuvor kannte. Aber WRV und alle ihre Elemente blieben bestehen (der neue 1. Parteien Reichstag, der Kanzler - Präsident A.H., etc.) - da mach dich nochmal schlau. 8)

Und von wegen Propaganda-Slogan: Unrecht hast du nicht - der Begriff stammt aus dem Stammbuch eines alten Nazi-Helden mit den Initialen A und H :ugly:
Genau das meinte ich damit auch.
 
Falsch, die WR bestand fort. Daran änderte auch die ns. "Machtergreifung" nichts. Natürlich handelte es sich nicht mehr um die demokratische Republik die man zuvor kannte. Aber WRV und alle ihre Elemente blieben bestehen (der neue 1. Parteien Reichstag, der Kanzler - Präsident A.H., etc.) - da mach dich nochmal schlau. 8)

Nein, mach DU mich schlau - welches sind denn deine fachliterarischen Quellen? Sind sie noch offiziell in Deutschland erhältlich oder stehen sie auf dem Index und müssen übers Ausland bezogen werden?

Grundlegendes Element der WR ist die Verfassung. Ende derselben:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagsbrandverordnung

im Wortlaut:

https://de.wikisource.org/wiki/Reichstagsbrandverordnung
 
Ich habe Glück, befasste mich im letzten Semester ausführlich mit dem Thema. Die zusammengetragene Literatur habe ich noch gelistet und lasse sie dir gleich mal per PN zukommen.

Mein Prof empfand sie als sehr empfehlenswert. :D 8)
 
Aus gegebenem Anlass:
Quelle

Tja, wenn Sie will, dass die 2 Verbrecher im Knast bleiben, dann hat sie mit diesen Aussagen ein sehr gutes Werk getan - wer wird denn die 2 noch freilassen, da anscheinend das Feuer der Gewalt nicht erloschen ist bzw. jederzeit auch wieder aufflackern könnte?

Von der anderen Seite - eine Frau, die nach all den Morden, immer noch dieser Meinung vertritt, gehört def. im Knast oder in die Psychiatrie.
 
Von der anderen Seite - eine Frau, die nach all den Morden, immer noch dieser Meinung vertritt, gehört def. im Knast oder in die Psychiatrie.

Vorsicht - Meinungen zu haben ist nicht strafbar... und im übrigen sieht sogar das Grundgesetz vor, in einem bestimmten Fall auch das Strafrecht brechen zu dürfen - sie Grundgesetz Artikel 20 Abs. 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese [in der absätzen 1-3 näher bezeichneten - sic!] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
Vorsicht - Meinungen zu haben ist nicht strafbar...
Stimmt, aber über gewisse Themen, gewisse Meinungen zu haben, kann auch ein Zeichen einer geistigen Umnachtung sein. ;-)

Übrigens:
Mein Vater war damals noch bei der Polizei und wegen der RAF und deren Schei* war der manchmal über Wochen auf Sondereinsatz und keiner bei uns wußte, wo er war, ob er noch gesund ist oder was sonst Sache ist. Bis heute bin ich nicht vergessen, wie es damals war... Alleine schon wegen den Psychoterror, den die RAF bei alle Betroffenen angerichtet hat, sollten sie weiter im Knast schmoren (aber das wäre Rachedenken und nicht richtig).

Ich persönlich finde, dass sie ihre Strafe absitzen sollten bis zum letzten Tag, denn es gibt nichts an mildernde Umstände (Aufrichtige Reue, öffentliche Entschuldigung usw.), was eine verfrühte Entlassung wegen güter Führung oder wegen einem Gnadengesuch auch nur annähernd rechtfertigen würde.