Stimmt, aber über gewisse Themen, gewisse Meinungen zu haben, kann auch ein Zeichen einer geistigen Umnachtung sein. ;-)
auch Dummheit ist nicht strafbar

Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Stimmt, aber über gewisse Themen, gewisse Meinungen zu haben, kann auch ein Zeichen einer geistigen Umnachtung sein. ;-)

auch Dummheit ist nicht strafbar![]()
... Die sitzen da nicht, weil irgendwer sie hasst, sondern weil sie eine Gefahr für die Menschen darstellen.
darstellten - und da war die Verurteilung auch gut so!
Ob das Heute noch so ist? Who knew? Tendenziell würde ich ja sagen, aber ob das immer so ist, kann man als Außenstehender nicht sagen oder beurteilen. Dafür bit es instanzen, die das fetsstellen - und ich denke, man kann den Delinquenten das Recht auf eine solche Feststellung nicht absprechen.
Dito für jedes andere verbrechen, Vom Scheckbetrug über bewaffneten Raubüberfall bis hin zur Körperverletzung und Vergewaltigung - wo zieht man die Grenzen?Da habe ich eben eine andere Einstellung. Who knows? We know. Wer einmal einen Menschen umbringt der ist durchaus fähig das mehrfach zu wiederholen, da bringen ein paar Jahre Strafvollzug in Deutschland auch nichts.
Da sind sie ja...Die Instanzen berufen sich auf Gutachten und wie viele Menschen wieder rückfällig nach solchen Gutachten wurden wissen wir alle, wenn es mal wieder in der Zeitung breitgetreten wird. Ja, mir ist schon klar, dass nur die Fälle ans Tageslicht kommen, bei denen das Gutachten falsch war, aber trotzdem, Mörder gehören hinter Gitter.
Wer sagt, dass das die einzigen Aspekte einer Bewährung oder Begnadigung sind?Das Recht auf das Gutachten will ich ihnen ja nicht absprechen, ich würde es nur viel weiter hinauszögern, nur weil ich abends in der JVA die Playstation richtig ausschalte und die Stühle hochstelle sollte nicht x Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Wenn überhaupt noch, dann eine Gefahr für Menschen, die diesen Staat vertreten bzw. repräsentieren. Von diesen Spinnern geht ungefähr soviel Gefahr aus für den "normalen" Bürger wie vom Nachbar neben an, bei dem plötzlich 'ne Sicherung durchbrennt und er Amok läuft.Die sitzen da nicht, weil irgendwer sie hasst, sondern weil sie eine Gefahr für die Menschen darstellen.
Wenn überhaupt noch, dann eine Gefahr für Menschen, die diesen Staat vertreten bzw. repräsentieren. Von diesen Spinnern geht ungefähr soviel Gefahr aus für den "normalen" Bürger wie vom Nachbar neben an, bei dem plötzlich 'ne Sicherung durchbrennt und er Amok läuft.
[...]
Echt? Dann können wir sie alle wieder rauslassen und bewaffnen...
Wieso alle!? Bloß weil ich der Auffassung bin, dass sie keine Gefahr für die Bevölkerung ist, bin ich doch nicht dafür, dass alle frei kommen (geschweige denn befaffnet (???) werden).Echt? Dann können wir sie alle wieder rauslassen und bewaffnen, ich bin politisch nicht tätig ...was ist denn das für eine Begründung?
Der Grund warum sie einsitzen ist ja nicht, dass sie eine Gefahr für die Menschen darstellen, sondern dass sie ihre Schuld verbüßen.
Wenn Menschen eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen sind diese auch nicht in Haft, sondern in Sicherheitsverwahrung.
QuelleStuttgart (dpa) - Nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis kommt die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt bald auf freien Fuß. Die zu lebenslanger Haft verurteilte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen und darf die Justizvollzugsanstalt im bayerischen Aichach am 27. März verlassen.
Das entschied am Montag das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die heute 57-Jährige gehörte in den Jahren von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 zur Führungsebene der terroristischen «Roten Armee Fraktion» (RAF). Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.
In der Begründung des OLG heißt es: «Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann.» Es gebe keine Anhaltspunkte für eine «fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten».
Die bevorstehende Freilassung hatte sich bereits bei einer nichtöffentlichen Anhörung am 22. Januar abgezeichnet, als die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellte. Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber- Präsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war im selben Jahr am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt.
Ich vermute mal, man hat ihr zur Auflage gemacht, sich keine goldene Nase an ihre Verbrechen zu verdienen; sprich keine Interviews, Fernsehauftritte, Bücher, Filme usw. Zumindest war schon letzte Woche davon die Rede (von solche einer Auflage), sollte sie oder Klar jemals verfrüht freikommen.Ich freu mich schon auf die investigativen Fragen von Kerner, Johannes B. & Co.
Ich vermute mal, man hat ihr zur Auflage gemacht, sich keine goldene Nase an ihre Verbrechen zu verdienen; sprich keine Interviews, Fernsehauftritte, Bücher, Filme usw. Zumindest war schon letzte Woche davon die Rede (von solche einer Auflage), sollte sie oder Klar jemals verfrüht freikommen.

Darf man so etwas überhaupt rechtlich?
Naja, einige "Werke" sind recht informativ. So z.B. wenn man mal die Interviews von Boock im Dokumentarfilm "Todesspiel" anhört. Man erfährt zumindest, warum einige Aktivisten so gehandelt haben.Gibt ja irgendwo ein Gesetz hier in Deutschland, dass man keinen finanziellen Vorteil aus/von seinen Verbrechen haben darf/erzielen darf. Irgendein Minister hat das letzte Woche im TV erzählt bzw. erklärt. Gabs aber nicht immer dieses Gesetz und deshalb konnte man es damals den anderen Ex-RAF-Leuten nicht verbieten Vorlesungen zu halten, Bücher zu schreiben und sogar Gewinne aus Dokumentationen und Filme ein zu streichen. Und viele von denen (naja, was von der Bande noch übrig ist), haben sich wirklich dumm und dämlich an ihre Verbrechen verdient - weil sie die Medien bedienten.
Nebenbei hat jeder Mensch, ja auch verurteilte Mörder, das recht auf freie Meinungsäußerung, warum sollte man sie ihm also verbieten? Man muss ja nicht unbedingt zuhören.

was hat das mit meiner Aussage zu tun? Hast du Probleme mit den Paragraphen in unserer Verfassung?Jeder Mensch hat das Recht andere zu erschießen, kostet ihn 24 Jahre seines Lebens. Danach ist alles bezahlt und man kann sich wieder den schönen Seiten des Lebens widmen...
So siehste das auch ne