Sammelthread R.A.F. - Aufarbeitung, Schuld und Sühne

Im Falle der Begnadigungen? Wann denn? Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Begnadigter Terrorist "rückfällig" wurde?

Muss ja nicht immer ein Terrorist sein. Aber dir sind sicherlich Fälle bekannt, wo Straftäter rückfällig geworden sind.

Muss erst der erste Terrorist rückfällig werden?
 
Muss ja nicht immer ein Terrorist sein. Aber dir sind sicherlich Fälle bekannt, wo Straftäter rückfällig geworden sind.

Muss erst der erste Terrorist rückfällig werden?

Wenn es um Begnadigungen geht (und das tat es bei meinem Disput mit Cybo), dann ja...

Alles andere ist Äpfel mit Birnen vergleichen...
 
Oder Mörder mit Mörder;)!?

:roll: nein, das BVerfG mit anderen Instanzen... das ist der einzige Fakt, der Begnadigungen zulässt. Verurteilt vor dem höchten Gericht der Bundesrepublik.

Und falls du es noch nicht mitbekommen hast - es ging eben darum, WARUM es Begnadigungen gibt, bzw. für was sie überhaupt ausgesprochen werden können. Nicht, ob es im Einzelfall moralisch Vertretbar ist oder nicht.

Im aktuellen Fall würde ich an Köhlers Stelle ein Gnadengesuch auch ablehnen, aber das ändert nichts am Fakt, das diese Gesuche nach höchstem deutschen Recht zulässig sind.
 
Darf man nicht ma sagen wenn man das nicht i.o findet?
Auch wenn es das höchste Deutsche Recht ist?

Ich habe schon mitbekommen worüber eurer Gespräch ging, keine Angst;)
 
Darf man nicht ma sagen wenn man das nicht i.o findet?
Auch wenn es das höchste Deutsche Recht ist?
Es hat sich mir nicht erschlossen, was du nicht in Ordnung findest - das Prinzip oder den aktuellen Fall...

Wenn du das Prinzip Kritisierst, dann kritisiere auch gleich das Bewährungs-System und die Möglichkeit der "guten Führung"... und wo wir grad dabei sind, die "besondere Schwere" kann man ja gleich voraussetzen.

Das Ergebnis ist eine reine Vergeltungsjustiz, die aber nur wenig mit einem Rechtsstaat zu tun hätte.

Ich habe schon mitbekommen worüber eurer Gespräch ging, keine Angst;)

Vor sowas habe ich keine Angst... :evil:
 
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Wenn du das Prinzip Kritisierst, dann kritisiere auch gleich das Bewährungs-System und die Möglichkeit der "guten Führung"... und wo wir grad dabei sind, die "besondere Schwere" kann man ja gleich voraussetzen.

Das Ergebnis ist eine reine Vergeltungsjustiz, die aber nur wenig mit einem Rechtsstaat zu tun hätte.
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Der Rechtsstaat soll meine Rechte schützen und mein größtes Recht ist das Recht zu Leben. Wenn Menschen andere Menschen ermorden gehören sie für mich halt weggesperrt, ist nun mal so. Klar es gibt Menschen die sagen, dass 15 Jahre Strafe für einen Mord genug sind, in anderen Ländern gibt es dafür aber auch manchmal die Todesstrafe. Da der Staat nicht auch noch morden soll, bin ich halt für lange Haftstrafen ;)

Vergeltung? Nein. Schutz der Bürger.
 
Warum reichen Monhaupt und Klar solche Anträge ein und kommen nicht einfach aufgrund von guter Führung frei wie die anderen.
Nur Klar hat ein Begnadigungsersuch bei Hotte eingereicht. Bei Monhaupt ist es quasi gewissermaßen im Prinzip sozusagen ein Antrag (ohne den geht's auch bei den anderen Kriminellen nicht) auf Freilassung wechen juter Führung bei der Justiz.
 
Aus gegebenem Anlass:
Kampfansage gegen das kapitalistische System von Ex-RAF-Terroristin Viett

Während in Deutschland noch heftig darüber diskutiert wird, ob man die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt vorzeitig begnadigen sollte, meldete sich eine ehemalige Weggenossin mit Widerstandsforderungen zu Wort.

Während einer Podiumsdiskussion in Münster rief die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett die Zuhörer zum Widerstand gegen das kapitalistische System auf. Und forderte auch, "immer einen Schritt weiter zu gehen, als erlaubt ist".

Viett, die bis 1997 im Gefängnis saß, bedauerte auch, dass die Terroristen damals in ihrem Handeln nicht besser waren.
Quelle
 
Ich verstehe diese Diskussion nicht, würden die beiden Adolf H****r höchstpersönlich umgebracht haben (und nicht von der SS hingerichtet worden sein) und eine Freilassung stände nun in Aussicht würde sich da niemand drüber beschweren, das ist mal wieder pures Aufgepusche durch die Medien.
Und ich denke mal Mohrenhaupt und Klar sollten eher eine 2. Chance bekommen als krankhafte Kinderschänder die doch deutlich früher rausgelassen werden, komisch, dass niemand einen Aufstand macht, wenn die frei kommen. Hmm, sind wohl nur "kleine Lichter" und kann man nicht so gut aufpuschen.
 
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Und ich denke mal Mohrenhaupt und Klar sollten eher eine 2. Chance bekommen als krankhafte Kinderschänder die doch deutlich früher rausgelassen werden, komisch, dass niemand einen Aufstand macht, wenn die frei kommen. Hmm, sind wohl nur "kleine Lichter" und kann man nicht so gut aufpuschen.

Wie ich schon sagte, Mörder und krankhafte Menschen sollten nach meiner Meinung generell nicht mehr frei unter anderen freien Menschen leben dürfen.
Der Aufstand der hier gemacht wird ist doch verständlich ein Terrorist, der nichts bereut erbittet eine Begnadigung.
 
Der Aufstand der hier gemacht wird ist doch verständlich ein Terrorist, der nichts bereut erbittet eine Begnadigung.

Ein Kinderschänder braucht dazu nichtmal die Begnadigung zu erbeten.

Wie stehst du eigentlich zur SS-Generation 90+, die auch noch auf freiem Fuss sind, weil man ihnen in ihrem alter keine Haft mehr zumuten kann? Teilweise waren diese Personen noch nie in Haft? Ist dass in Ordnung? Wenn unser Gesetz für solche Leute Gnade vorsieht, dann sollte das für alle Mörder gelten, oder hab ich da unsere Verfassung falsch verstanden im Bezug auf Gleicheit vor dem Gesetz?

edit:
https://de.wikipedia.org/wiki/Herbertus_Bikker

gefunden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Waffen-SS#Bekannte_Mitglieder_der_Waffen-SS

war gleich der 2. auf der Liste, weitergesucht habe ich dann nichtmehr, sind aber wohl noch einige dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie stehst du eigentlich zur SS-Generation 90+, die auch noch auf freiem Fuss sind, weil man ihnen in ihrem alter keine Haft mehr zumuten kann? Teilweise waren diese Personen noch nie in Haft? Ist dass in Ordnung?
Ja. Diese Leute haben unter einer anderen Rechtsordnung gehandelt; in dieser haben sie sich vollkommen legitim verhalten. Ihre Bestrafung unter den Maßanzügen der BRD ist äußerst kritikwürdig (ebenso wie die von ehemaligen Richtern, Beamten, etc.).
 
Ein Kinderschänder braucht dazu nichtmal die Begnadigung zu erbeten.

Wie stehst du eigentlich zur SS-Generation 90+, die auch noch auf freiem Fuss sind, weil man ihnen in ihrem alter keine Haft mehr zumuten kann? Teilweise waren diese Personen noch nie in Haft? Ist dass in Ordnung? Wenn unser Gesetz für solche Leute Gnade vorsieht, dann sollte das für alle Mörder gelten, oder hab ich da unsere Verfassung falsch verstanden im Bezug auf Gleicheit vor dem Gesetz?

Mit mir brauchst du über diese Strafen nicht zu diskutieren, ich würde so Menschen nicht wieder auf freien Fuß lassen. Mag radikal sein, aber jemand der absichtlich Menschen mißbraucht oder umbringt gehört meiner Meinung nach betreut und auf Distanz gehalten.

Die SS 90+ Generation muss man etwas anders betrachten, generell Strafe für alle (Gleichheit vor dem Gesetz). Die Gefahr, dass ein Vergewaltiger noch einmal jemanden vergewaltigt ist höher, als der Rückfall eines 90 Jährigen SS Anhängers.

Das Problem ist, damals wurden einige Zugeständnisse gemacht, man konnte nicht alle die sich etwas zu schulden kommen lassen austauschen und wegsperren (Richter z.B.), sie bekamen Auflagen und sollten somit "eine Teil ihrer Schuld" abarbeiten.

Die Entscheidungen treffe aber nicht ich, sondern andere ;)
 
dann ist es also nicht ms. mohnhaupt, die dich stört, sondern das system an sich? Frau Mohnhaupt nutzt nur die ihr gegebenen möglichkeiten aus, und das ist ihr gutes Recht.

@polli, unter einer anderen rechtsordnung ist ein mörder nicht ein mörder? Naja, dann müsstest gerade du Frau Mohnhaupt und Co. ja verstehen, die in ihrem eigenen System gegen die westliche Gesellschaft kämpften. :roll: Schließlich waren in ihrem System diese Mittel legitim. Schleyer war nach Ansicht und Aussagen der Terroristen im "Volksgefängnis" der RAF "inhaftiert". Soviel zum Thema Weltbild.
 
dann ist es also nicht ms. mohnhaupt, die dich stört, sondern das system an sich? Frau Mohnhaupt nutzt nur die ihr gegebenen möglichkeiten aus, und das ist ihr gutes Recht.

@polli, unter einer anderen rechtsordnung ist ein mörder nicht ein mörder? Naja, dann müsstest gerade du Frau Mohnhaupt und Co. ja verstehen, die in ihrem eigenen System gegen die westliche Gesellschaft kämpften.
Hallo? Ok, weil du es nicht verstehen willst und schon wieder alles verdrehst:

Ein Scharfrichter z.B. hat sich in der ausklingenden Weimarer Republik natürlich nicht schuldig gemacht, wenn er gemäß der vorgegebenen Doktrin gehandelt bzw. legitime Gesetze wie z.B. den Nürnbergern in seiner Urteilsfindung folgte. Dafür kann er freilich später von einem nun gewandelten System (und vollkommen neuem) nicht mehr bestraft werden. Vielmehr führt er sein Amt unter einer neuen Obrigkeit fort - sozusagen handelt es sich nur um einen "Standortwechsel".

Deine RAF Freunde leben heute wie damals in der BRD. Der Vergleich hinkt weil nicht dasselbe, verstehst du das (bzw. willst du es verstehen)?
 
Zuletzt bearbeitet:
dann ist es also nicht ms. mohnhaupt, die dich stört, sondern das system an sich? Frau Mohnhaupt nutzt nur die ihr gegebenen möglichkeiten aus, und das ist ihr gutes Recht.

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Jepp, ich kenne die Frau nicht, aber ich weiß was sie getan hat, bzw. wobei sie geholfen hat. Ich hinterfrage die ganze Zeit schon das System und versuche dazu andere Meinungen zu hören ;) (und zwar nicht die Stammtischparolen *g* )