Mehlwurmle
Systemrelevant
- 25 April 2007
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Naja, Pharmazeutische Beratung ist eine gesetzliche Pflichtleistung, dass hat mit Kundenservice erstmal nichts zu tun. Unter Kundenservice werden "Zusatzleistungen zusammengefasst, die über die ohnehin erbrachten Hauptleistungen eines Handelsbetriebs hinausgehen" um mal Wikipedia zu zitieren.
Pharmazeutische Beratung ist eine Pflicht- und somit Hauptleistung, ergo kein Kundenservice.
Aber egal, ich weiß ja jetzt trotzdem welche Antwort gewünscht ist, falls die Frage wieder kommt, auch wenn sie inhaltlich in meinen Augen trotzdem falsch ist.
Pharmazeutische Beratung ist eine Pflicht- und somit Hauptleistung, ergo kein Kundenservice.
Aber egal, ich weiß ja jetzt trotzdem welche Antwort gewünscht ist, falls die Frage wieder kommt, auch wenn sie inhaltlich in meinen Augen trotzdem falsch ist.
