hankfromhelvete
RaR 2012
- 16 Januar 2007
- 4.971
- 188
Ich kann echt nicht nachvollziehen, wie man derart blind Lose verkaufen kann. Zumal es hier schon seit Monaten einen Thread dazu gibt, den man über die Suchfunktion ganz einfach findet.
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Ich kann echt nicht nachvollziehen, wie man derart blind Lose verkaufen kann. Zumal es hier schon seit Monaten einen Thread dazu gibt, den man über die Suchfunktion ganz einfach findet.
Von solchen "Anschuldigungen" halte ich gar nix!
Es ist nicht der Schuld der sich "reinlegen" lässt... sondern der der reingelegt hat!
Oder findest Du auch dass die Opfer eines Einbruchs selbst Schuld sind weil Sie ihr Haus ja besser hätten sichern können? Wo kommen wir denn da hin?
Es ist nicht der Schuld der sich "reinlegen" lässt... sondern der der reingelegt hat! Nun kenne ich zu wenig von den Fakten um beurteilen zu können ob es sich hier um einen Betrugsfall handelt. Aber wenn es so sein sollte, dann kann man wohl kaum dem betrogenen die Schuld geben!
Davon kann ja eigentlich noch keine Rede sein. Zwar ist MB mit seiner Zahlung in Verzug, aber mit reinlegen oder betrügen hat das nichts zu tun. (Fast) jeder weiß, dass es bei MB mehrere Wochen bis Monate dauert, bis er das Geld überweist. Von daher kann man das bisher noch als vollkommen "normal" bezeichnen.
Wenn man sich vorher informiert, weiß man eben worauf man sich einlässt. Mehr wollte ich damit nicht sagen![]()
Da er die Auszahlungsfrist von 3 bzw. 14 Tagen weit überschritten hat und das Geld ja anscheinend nicht hat zum bezahlen, stellt dies für mich schon einen Betrug/Kreditbetrug dar.
StGB § 263 Betrug Abs. 1 schrieb:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ...

Falsche Tatsachen ja, aber Vermögensvorteil?
Macht er die Lose zu Geld und behält es, dann hat er einen Vermögensvorteil. Lässt er die Lose aber auf dem EF, hat er nur "wertlose Punkte".

Dann mach doch einfach was dagegen anstatt hier große Worte zu machen.Weiterhin ist es ungültig wenn man lt. Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fälligkeit einer Zahlung hinauszögert oder gar Ratenzahlungen anbietet. Solche Abmachungen können nur mit einem Kunden/USER einzeln in ABSPRACHE getroffen werden, und nicht verallgemeinert, da es sich hier um eine einseitige Benachteiligung handelt. Ebenfalls ist es verboten, sich ein zinsloses Darlehen zu verschaffen um beispielsweise sein Girokonto zu entlasten.
Falsche Tatsachen ja, aber Vermögensvorteil?
Macht er die Lose zu Geld und behält es, dann hat er einen Vermögensvorteil. Lässt er die Lose aber auf dem EF, hat er nur "wertlose Punkte".
Naklar er hat damit erstmal sein Girokonto ausgeglichen indem meine und andere einbezahlten Lose von den Usern aufgekauft werden. So bekommt er ganz automatisch das Geld und hat einen Vermögensvorteil... oder sehe ich da was falsch?![]()
Hast du eigentlich rechtDann mach doch einfach was dagegen anstatt hier große Worte zu machen......
...... schicke die 1. Mahnung an die im Impressum angegebene E-Mail Adresse (diese muss zur Kontaktaufnahme erreichbar sein, ansonsten ist es das Problem des Seitenbetreibers) mit einer Frist von 10 Tagen.....
Ist das Geld bis dahin nicht da, schreib eine 2. Mahnung (evtl. diesmal per Einschreiben). In der 2. Mahnung kannst du Mahngebühren geltend machen soweit ich weiß. Setze eine erneute Frist.
Wenn keine Reaktion --> Mahnbescheid usw.
gefolgt bist, ansonsten bringt das hier wohl nichtsDann mach doch einfach was dagegen anstatt hier große Worte zu machen......

Und du gehst davon aus, dass MB bei einer solch klaren Sachlage ein mögliches Verfahren in Kauf nimmt, was für ihn auch sehr teuer enden könnte? Er weiß vorher doch nicht ob derjenige bereit ist das Geld vorzustrecken oder nicht.MB sitzt da am längeren Hebel, da kann nichteinmal ein Inkassobüro was machen, es sei denn man hat sovoiel Geld um für ein Verfahren gegen MB in Vorleistung zu gehen.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man in der 1. Mahnung noch keine Mahngebühren geltend machen kann, bin mir aber nicht mehr wirklich sicher.Ich würde jetzt aber auch erstmal eine Mahnung, nebst vielleicht 5 Euro Mahngebühren per Einschreiben verschicken.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man in der 1. Mahnung noch keine Mahngebühren geltend machen kann, bin mir aber nicht mehr wirklich sicher.
751 2.699.999 Lose 2.027.699.249 Lose
Ja.
Das kann ich mir auch gut vorstellen.
Jeden Tag so für 3-4mrd. Sas raus dann ist die saa geschenkt+1-2mrd Gewinn.
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.........Nun fehlt mir nur noch der Button zum löschen, aber wo zum Geier ist der denn?.........

>>> Hier <<<
Trag da unter Bewertungen eine Null ein und schreib nen netten Text und schwupsdiwups biste weg von der Seite.....
So wie man das Beobachten konnte, werden accounts auch nach Löschaufforderung nicht gelöscht, die bleiben bestehen.
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