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Jetzt zu meiner Frage. Wenn ein User das ganze Theater durchziehen würde, um MB zivilrechtlich (finanziell) zur Rechenschaft zu ziehen, würdet ihr diesen User mit Losespenden unterstützen? Die Aussicht auf Erfolg steht in den Sternen.

Wie solche Spenden umgesetzt werden,weiß ich nicht (denke an Mone)

Es wäre also alles offen ohne irgendeine Gewährleistung.

Warum macht Ihr nicht folgendes:

Ein User mit Rechtsschutzversicherung, die Internetrecht mit abdeckt, lässt sich anwaltlich beraten.

Viele User treten Forderungen an diesen User ab. (Nach Rücksprache mit dem Anwalt)

Die Vorteile liegen auf der Hand.

1. Es kommt eine insgesamt hohe Forderung zusammen, für die es sich lohnt. (Auch für den Anwalt ;) )
2. Auch User mit kleineren Forderungen könnten sich beteiligen. (Für die sich eine Einzelklage finanziell nicht lohnen würde.)
3. Die Kosten könnten Prozentual, je nach Forderung aufgeteilt werden. (Wenn die Rechtsschutz diese nicht übernimmt.)

Die Sache mit der Abtretung von Forderungen (Loseforderungen) hat es hier schon gegeben. (Mit Erfolg)
Hab das mal rausgesucht.
https://www.klamm.de/forum/f16/meine-loseanlage-umstellung-266906-95.html#post4695854
 
Mal so nebenbei: Die meisten Versicherungen decken nur Forderungen ab, die beim Versicherungsnehmer entstanden sind, um eben sowas zu verhindern....

Aber ich werde selbst Lose einklagen.
 
aus juristischer sicht wäre euer konzept teuer und wenig erfolgversprechend. viel erfolg trotzdem. juristische beratung gibt es kostenlos im internet in jedem forum mit jura jurist anwalt etc im namen. einfach id anlegen und sich anonym beraten lassen. wie gesagt, das was ihr plant dauert auch viel zu lang.
 
mal eine andere frage:
wenn MB die klammlose in klammgeil-lose umgewandelt hat(die ja nix wert sind),dann dürften ja auch ebend diese klammlose nichtmehr existent sein.
sollte dann nicht der losepreis wieder steigen?:think:
er hat alle user beschissen keine frage.auch mich.

Die Lose die in den Mediadaten als Userguthaben und Jackpötte angezeigt wurden gibt es seit Jahren nicht mehr.
Deshalb wird dadurch der Losepreis nicht steigen.

BTW: eine neue weitere eigene Währung hat er jetzt mit Klammgeil-Losen schon. Kann man damit Werbebuchungen auf KG und/oder Webmasterebesucher buchen?

Dann wären schonmal die ersten Punkte von "meinem Sanierungskonzept" abgearbeitet (bei mir hiess die neue Währung "geilos", aber egal).
 
Warum macht Ihr nicht folgendes:

Ein User mit Rechtsschutzversicherung, die Internetrecht mit abdeckt, lässt sich anwaltlich beraten.

Viele User treten Forderungen an diesen User ab. (Nach Rücksprache mit dem Anwalt)

Das wäre natürlich der beste Weg. Ich habe aber Bedenken, dass sich hier ein User mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung meldet.
Wie meisterwms schreibt, übernehmen die meisten Versicherungen solche Forderungen nicht.

Ob eine Schuldenübernahme heute immernoch so einfach geht, muß dann der Anwalt entscheiden.
Zum einen bin ich mir nicht sicher, ob im Rahmen des "Grundschuld/Hypothekenverkaufs" gesetzlich was geändert wurde (Zustimmung des Schuldners).
Zum zweiten steigt somit der Streitwert und dementsprechend die Gerichts und Anwaltskosten.
Im schlechtesten Fall würde der klagende User auf den höheren Kosten sitzen bleiben.

Sollte aber ein "Muster" positiv verlaufen, glaube ich kaum, dass MB weiter gegen Mahnbescheide mit gleicher Vorgehensweise, Einspruch einlegen würde.
 
@dolor:

Zugegeben ist der Fall "eggman" etwas anders gelagert, weil dort Lose verliehen wurden. Die Konditionen fest standen, und die Schuld durch Bestätigungen der Leihen immer anerkannt wurde.

Eine Frage beim Anwalt ist es dennoch Wert finde ich.
Dadurch würde vielen Usern geholfen, denn das Problem ist ja gerade, dass es sehr viele User gibt, deren Forderungen zu niedrig sind, sodass sich eine Klage nicht lohnt.
Genau dies ist einer der Gründe, warum die Seitenbetreiber immer ungeschoren davon kommen.

Natürlich steigen die Kosten, je höher der Streitwert. Diese könnten aber anteilsmäßig und prozentual auf die einzelnen User umgelegt werden.
Wenn nach Abzug der Kosten zumindest noch ein Teil übrig bleibt, ist das besser als gar nichts.

Außerdem wird der Fall bei einer hohen Forderung sicher ernster genommen, als wenn nur 2 oder 3 einzelne Klagen. (Wenn überhaupt)
Denn frühere Seitenpleiten haben ja gezeigt, dass das Geschrei meist sehr groß ist, aber wenns ernst wird, wird meist nicht wirklich etwas unternommen.
Siehe beispielsweise Infernoslots. Da schreibt kein einziger User, wie dort der Stand der Dinge ist. Sollte da jemand geklagt haben, oder Mahnbescheide verschickt haben, würde da ja eigentlich auch mal jemand posten.
 
Wie waere es hiermit:

§ 812
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Sowie

§ 816
Verfügung eines Nichtberechtigten
(1) Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet. Erfolgt die Verfügung unentgeltlich, so trifft die gleiche Verpflichtung denjenigen, welcher auf Grund der Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt.

(2) Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet.

Trifft beides auf Glatzi zu.

Der Biehl betreibt doch eine Lose-Verkaufsseite. Er hat also eine ENTGELTLICHE Verfuegung ueber (partielle) Loseguthaben mehrer User gemacht. Die Argumentation waere dann, dass die Lose verkauft wurden und Biehl sich so ungerechtfertigt bereicherte. Die Herausgabe ist die rechtliche Folge. Nun muesste man das aber noch beweisen - am besten durch Leute, die beim Biehl Lose gekauft haben. Gibt ja einige ;)

Und falls die Transaktionslisteneintraege auch noch bestehen, so koennte man die Losefluesse nachweisen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch das ganze Geschreibsel muss ich auch immerzu nachdenken.
Von der Sache her ist es ja ganz einfach. Ich gehe zu einem meiner beiden Anwälte.Die eine macht eigentlich keine kleinen Sachen(sie hatte sich mal um meinen ehemaligen Progger gekümmert und das waren 800€, also fand das eigentlich nicht klein), aber sie hat sich darum gekümmert, weil das Steuerbüro sich auch um mein Gewerbe kümmert, quasi aus Kulanz^^

Dann sag ich, dass der mir mein Eigentum nicht gibt. Also schreibt Sie mit Fristsetzung 2Wochen, dass er mir das gibt.
Biehl wird nicht reagieren, also lasse ich mir ein Angebot für die Wiederbeschaffung erstellen von einem Händler. Dem sage ich er möge bitte schreiben statt 4cent/mio. 40cent/mio. und ich schicke ihm ein paar Lose als Dankeschön für die Angebotserstellung.
Somit habe einen Wiederbeschaffungswert.Sie setzt ein erneutes schreiben auf mit der Forderung.Passiert nichts folgt eine gerichtliche Auseinandersetzung und da kann er sich sein Gelaber wohin schieben, weil er ja nun leider nicht in einer Shoutbox sitzt, sondern vor den Mühlen der Gerechtigkeit.

Das ganze wäre also garnicht so schwer, wenn man sich die Zeit nehmen möchte und seine Lose noch nicht abgeschrieben hat.
 
So mal an alle, ich war nur so Kg positiv gestimmt weil ich KG mit übernehmen wollte ^^ :D , aber das hat nun ein Ende !

Mal eine Frage an die die sich mit Behörden usw. auskennen. Hab ihr sowas wie ein Musterschreiben parat was wir alle zu den Ämtern schicken können ? Denn dann müssen se doch aktiv werden, oder irre ich da ?
 
Darf MB eigendlich sämmtliche guthaben was Klammlose waren denn einfach vernichten ohne das der Eigentümer dem zustimmt ? sauerei was der da nu macht und er glaubt wirklich das er mit seiner Währung nu weiter kommt
 
Das müsste von vornherein von Klamm unterbunden werden, bevor es beginnt wieder eine Abzocke zu starten

#1797250 von Markus_Biehl am 19.10.2011 um 12:40 Uhr [DEL][Melden]
Admin - Onlinedolor: Falsch, Du kannst Sie hier oder im Klammforum gegen Lose auf Klamm anbieten und verkaufen.
 
Darf MB eigendlich sämmtliche guthaben was Klammlose waren denn einfach vernichten ohne das der Eigentümer dem zustimmt ? sauerei was der da nu macht und er glaubt wirklich das er mit seiner Währung nu weiter kommt

Wir User haben nach wie vor gegenüber Biehl einen Anspruch auf Unsere KLAMM-Lose bzw. deren Gegenwert. Das müssen wir zivilrechtlich geltend machen im Notfall.

Da er keine Einzahlungs funktion und Auszahlungsfunktion mehr hat oder besser gesagt keine Schnittstelle mehr zu Klamm.de vorhanden ist kann er seine Lose nennen wie er möchte.

Dennoch wenn ihr eure Screens gezogen habt mit eurem alten Klammlosebestand könnt ihr diese Zivielrechtlich einklagen oder deren Gegenwert einfordern.

achtet bitte nicht auf komma gross oder kleinschreibung denn ich schreibe immer alles klein und mache mir nicht die arbeit alles sauber und ordentlich zu schreiben.
 
angenommen,ich kaufe KG-Lose.Was mache ich dann mit den Dingern?
Will echt mal wissen was in Biehl's Kopp so abgeht.
 
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angenommen,ich kaufe KG-Lose.Was mache ich dann mit den Dingern?
Will echt mal wissen was in Biehl's Kopp so abgeht.

Du kannst damit nichts anfangen, da keinerleih externe Seiten bestehen oder sie gehandelt werden ( Wertlos ).
Habe mich eben mit Lukas über dieses Thema unterhalten und hoffe er schreibt noch etwas dazu in diesem Thread was nun sache ist da ich keine Private unterhaltung hier posten werde.
 
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