Wasweissdennich
Hakuna Matata
- 21 April 2006
- 11.830
- 989
Ich nehme an der Link von Bububoomt hat deine Frage beantwortet.
Da steht aber nicht das was Du gesagt hast:
"Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Auf einen zentralen Emittenten kommt es hierbei nicht an.
BTC sind kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), da es keinen Emittenten gibt, der BTC unter Begründung einer Forderung gegen sich ausgibt. Dies ist bei den digitalen Währungen anders, hinter denen eine zentrale Stelle steht (zum Beispiel Liberty Reserve). BTC sind auch kein gesetzliches Zahlungsmittel und daher weder Devisen noch Sorten."
trifft meiner Meinung nach alles auf Klammlose auch zu....nur das das offizielle Statement der BaFin mangels erreichen der kritischen Masse dazu fehlt
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