[...]@Hager
so einfach ist es in der tat nicht, damit haben sich einige Gerichte schon befassen müssen, wie es bei so was ist, da ging es um WoW Items.
Diesbezüglich fand ich auf die schnelle nur das hier:
Quelle: https://www.heise.de/ct/artikel/Money-for-Nothing-290112.html(...) Nach deutschem Recht ist die Frage ziemlich komplex. Virtuelle Items sind keine Sachen im Sinne von körperlichen Gegenständen, sondern abgrenzbare Teile eines Spiels, also eines Computerprogramms. Was zwischen den Spielern beim Verkauf von virtuellen Items abgeschlossen wird, ist dennoch eine Art Kaufvertrag - aber nicht über eine Sache, an der Eigentum verschafft werden müsste, sondern über einen nichtkörperlichen Gegenstand, genauer gesagt über die Möglichkeit der Nutzung eines virtuellen Items in einem bestimmten Spiel. (...)
Aber Klammlose haben ja einen anderen Bezug bzw. Zweck als irgendwelche Schwerter und Äxte für Elfen und Zwerge. Wenn bei einer Reduzierung der vorherige Wert beibehalten bleibt (was theoretisch so wäre), dann dürfte es ja nicht all zu problematisch werden.
EDIT: Generell aber dürfte das kein Problem sein, schließlich kann auch ein MMORPG Anbieter seinen Dienst einstellen, ohne das die Spieler hierfür irgendwelche Rechte für irgendwelche Rüstungen und Gold aussprechen können. Schließlich sind ja zahlreiche Anbieter in der Vergangenheiten gekommen und wieder verschwunden...
Das mit dem Aufrunden ist dann im nachhinein dann keine schlechte Idee. Wenn die Menge kleiner als 1.000 Lose ist, dann wird einfach nur 1 Klammlos Gutgeschrieben. Es gäbe dann in diesem Fall trotz der Aufrundung aber weniger Lose im Vergleich zu vorher...
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