Ich würde mal behaupten ein solches Verfahren würde der Verleiher verlieren. Und zwar aus folgenden Gründen.

Um einen geldwerten Anspruch zu erzielen, müsste den Losen ein Wert oder zumindest Widerbeschaffungswert zugeordnet werden. Sofern die entscheidenden Richter dies täten, wären sie im gleichen Moment dazu gezwungen den verlangten Zinssatz von etwa 150-360% als Illegal einzuordnen.
Der Verleiher hat in diesem Moment zwar evtl noch einen Anspruch auf die Grundsumme, riskiert jedoch nachfolgend Abmahnungen bis der Arzt kommt.

Nichts gegen dich donmausi, aber hier wird immer so viel geschrieben wer Recht bekommen würde, wenn jemand klagt. Ein Richter könnte das ja auch ganz anders sehen. Er könnte z.B. aus der Sicht des Verleihers den fallenden Losekurs sehen und die Zinsen als gerechtfertigt ansehen. Er könnte ja auch noch weiter bohren und herausfinden warum der Kurs so sehr sinkt. Nur bin ich kein Richter und auch sonst habe ich hier keinen Richter oder Rechtsanwalt gesehen. Moral ist nicht gleich Recht.
 
Ein Richter könnte das ja auch ganz anders sehen. Er könnte z.B. aus der Sicht des Verleihers den fallenden Losekurs sehen und die Zinsen als gerechtfertigt ansehen.

Würde aber bedeuten das im realem Bankengeschäft ein fallender Eurokurs als Begründung für sittenwidrige Zinsen herhalten könnte.
Und das da ein Gericht mitmacht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Aber wie dem auch sei. Ich bin weder Jurist noch Banker und deshalb will ich mich hier auch nicht aus dem Fenster lehnen.
Deshalb auch meine Hoffnung das diese Geschichte mal geklärt wird, weil genau würde ich es schon gern wissen wollen....
 
Besten Dank für die prompte Beschaffung der Information :D
Wenn ich das Schreiben jetzt auf die schnelle richtig gelesen habe wird dort aber davon ausgegangen das KLose nicht auf externen Seiten gegen Geld erworben werden können.
Beleuchtet man das Ganze nun von dieser Seite und stellt fest das es ja doch geht würde eventuell auch die BAFIN zu einem anderem Ergebnis kommen müssen.

Du Musst wohl eine andere Datei als ich sehen, davon steht da nichts!? Oder wo steht das bitte? Zudem ist es irrelevant ob es du es sonst wo, sonst wie beschaffen kannst. Die Frage ist halt wie es auf Klamm.de ist (Vergl. Spielchips für Automaten ohne Geldgewinn).


Würde aber bedeuten das im realem Bankengeschäft ein fallender Eurokurs als Begründung für sittenwidrige Zinsen herhalten könnte.
Und das da ein Gericht mitmacht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Aber wie dem auch sei. Ich bin weder Jurist noch Banker und deshalb will ich mich hier auch nicht aus dem Fenster lehnen.
Deshalb auch meine Hoffnung das diese Geschichte mal geklärt wird, weil genau würde ich es schon gern wissen wollen....

Dann wären die nicht Sittenwiedrig! Und ja wenn der Euro ständig an Wert verlieren würde, dann dürften Sie ohne weiteres deutlich höhere Zinsen nehmen. Vergleich doch mal den aktuellen Zins und den Leitzinssatz. Was meinst du, wenn der Leitzins bei 10% wäre, würde dann die Bank keine 25% nehmen dürfen?

Vergleich doch mal die Zinsen in anderen Ländern wo der Kurs instabil ist. Es gibt Länder da sind Zinsen von >30% normal. Wenn du etwas verleihst, dann willst du ja nicht mit Verlust bei rauskommen. Daher sind Faktoren wie Wertverlust in die Zinsen mit einzurechnen.

Und dagegen steht ja zudem, das du in der Losewelt beim Anlegen auch höhere Renditen bekommst, was noch ein Faktor ist. In Euro hast du eher Selten Angebote von x%/Monat.
 
Richtig, davon steht da nichts. Deshalb bin ich davon ausgegangen das die BaFin davon ausgeht das es Lose nur auf Klamm zu beschaffen gibt.
Der Schluß liegt doch Nahe oder nicht ?
 
Also ich kenne mich damit nicht so aus, aber ich glaube so viele Lose hast du nicht, bzw. so fleißig war Lukas noch nicht mal, obwohl er fleißig am Drucker stand... ;)

Wer weiss , wenn Klamm demnächst International werden sollte , gibt es vielleicht ein paar Al Qaida Losesammler denen das Klicken zu lange dauert ... Nachfrage bestimmt den Preis oder wie war das ? ^^
 
Klamm.de betreibt aber bereits Glücksspiel. Es gibt doch die Sachpreisverlosung und den Jackpot, wo man sich Coins für Lose kaufen kann.
 
Klamm.de betreibt aber bereits Glücksspiel. Es gibt doch die Sachpreisverlosung und den Jackpot, wo man sich Coins für Lose kaufen kann.


Eine Verlosung ist rechtlich gesehen was anderes als ein Glücksspiel. Bei einer Verlosung entscheidet ein treffer unter allen Einsendungen. Im Glücksspiel kann vorher eine Marke festgesetzt werden, die bei überschreitung ein Gewinn auslöst. In Spielos ist das z.B. so. Daher brauch man für Glücksspiel eine Lizenz, bei einer Verlosung nicht. Daher auch der Spruch "Die Bank gewinnt immer" ;)
 
Eine Verlosung ist rechtlich gesehen was anderes als ein Glücksspiel. Bei einer Verlosung entscheidet ein treffer unter allen Einsendungen. Im Glücksspiel kann vorher eine Marke festgesetzt werden, die bei überschreitung ein Gewinn auslöst. In Spielos ist das z.B. so. Daher brauch man für Glücksspiel eine Lizenz, bei einer Verlosung nicht. Daher auch der Spruch "Die Bank gewinnt immer" ;)

Dazu einmal folgendes Zitat:
Wikipedia schrieb:
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele

Somit wäre ein Slot kein unterschied mehr zur aktuellen Situation, also kein neues rechtliches Risiko.
 
Nichts gegen dich donmausi, aber hier wird immer so viel geschrieben wer Recht bekommen würde, wenn jemand klagt. Ein Richter könnte das ja auch ganz anders sehen. Er könnte z.B. aus der Sicht des Verleihers den fallenden Losekurs sehen und die Zinsen als gerechtfertigt ansehen. Er könnte ja auch noch weiter bohren und herausfinden warum der Kurs so sehr sinkt. Nur bin ich kein Richter und auch sonst habe ich hier keinen Richter oder Rechtsanwalt gesehen. Moral ist nicht gleich Recht.

Hätte, könnte, sollte...
Genau das ist der Punkt ein Richter guckt ja wenn ich dir 1000$ klaue, weil ich so arm bin darauf ob das evtl. Berechtigt ist weil du mir so wenig Lohn zahlst. Und genau deshalb wird auch in diesem Fall vermutlich nur auf die Zinshöhe geschaut werden. Da der Zinssatz jedoch fix ist und der Verfall variabel und bei weitem nicht 360% im Jahr beträgt hält ich die Argumentation für nicht schlüssig.
 
Hätte, könnte, sollte...
Genau das ist der Punkt ein Richter guckt ja wenn ich dir 1000$ klaue, weil ich so arm bin darauf ob das evtl. Berechtigt ist weil du mir so wenig Lohn zahlst. Und genau deshalb wird auch in diesem Fall vermutlich nur auf die Zinshöhe geschaut werden. Da der Zinssatz jedoch fix ist und der Verfall variabel und bei weitem nicht 360% im Jahr beträgt hält ich die Argumentation für nicht schlüssig.

Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun. Das eine ist Diebstahl und das andere eine Leistung die ich wissentlich in Anspruch nehme. Soviel zu deinem Rechtsverständnis. Wenn du ein Problem mit den Loseverleihern hast, dann klage doch und schau zu wie der Richter das sieht. Dann wirst du ein Urteil bekommen, welches rechtmässig ist. Wenn es deinen Vorstellungen nicht entspricht hast du Pech und kannst ja eine Instanz höher gehen, falls du dann noch Geld und Interesse dran hast.
 
Ähm, Loseleiher haben doch bereits erfolgreich geklagt...

Und natürlich wird bei so was alles berücksichtigt und nicht nur der Zinssatz! Wie schon mal von mir geschrieben gibt es Länder wo Zinssätze jenseits von 30%/Jahr auch üblich sind. Das hängt auch sehr viel mit dem Leitzinssatz des Landes zusammen.