Ich würde mal behaupten ein solches Verfahren würde der Verleiher verlieren. Und zwar aus folgenden Gründen.
Um einen geldwerten Anspruch zu erzielen, müsste den Losen ein Wert oder zumindest Widerbeschaffungswert zugeordnet werden. Sofern die entscheidenden Richter dies täten, wären sie im gleichen Moment dazu gezwungen den verlangten Zinssatz von etwa 150-360% als Illegal einzuordnen.
Der Verleiher hat in diesem Moment zwar evtl noch einen Anspruch auf die Grundsumme, riskiert jedoch nachfolgend Abmahnungen bis der Arzt kommt.
Nichts gegen dich donmausi, aber hier wird immer so viel geschrieben wer Recht bekommen würde, wenn jemand klagt. Ein Richter könnte das ja auch ganz anders sehen. Er könnte z.B. aus der Sicht des Verleihers den fallenden Losekurs sehen und die Zinsen als gerechtfertigt ansehen. Er könnte ja auch noch weiter bohren und herausfinden warum der Kurs so sehr sinkt. Nur bin ich kein Richter und auch sonst habe ich hier keinen Richter oder Rechtsanwalt gesehen. Moral ist nicht gleich Recht.
