Frage ich mich auch, wobei ich hier schon mal gelesen habe, das das FA bei einigen den §25a zulassen, obwohhl der bei Losen eigentlich nicht erlaubt ist, dann wäre es auch "kein" Problem wenn man kein §19er ist.
Hm also das wäre mir echt neu und mich würde auch interessieren, wer die erlaubniss dazu hat. Denn schon
(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
zeigt uns das es nicht gehen kann. Zumindest in Deutschland.
Keine Ahnung wie es in anderen Ländern aussieht. Vielleicht liegt es daran.
