Irgendwie fehlt sowas, der schwankende Losepreis ist bestimmt das größte Hindernis wenn man so ein Projekt umsetzen will.

MY

Das ist doch eigentlich gar kein Hindernis, man muss halt ein paar Prozent aufschlagen um sich quasi zu versichern. Aber nur für die paar Klammloseuser einen Shop hochziehen lohnt halt nicht, wenn dann brauch man einen Shopbetreiber der ein kleines Zusatzeinkommen damit machen will.
 
Wie würde man den Warenabgang Umsatzsteuer technisch Buchen also sagen wir ich kaufe irgendwas für 1,19€ setzte bekomme 0,19 vom Finanzamt gutgeschrieben und vertickere dieses Stück für 20.000 Lose mache sie aber nicht zu Euros sondern packe sie warum auch immer in meinen Tresor hier.
Reine Vermutung meinerseits:
Möglichkeit 1: Du schreibst eine "Rechnung" über die Lose, dann wird das Finanzamt bei einer Prüfung Amok laufen und den Vorsteuerabzug ablehnen.

Möglichkeit 2: Du schreibst beim Verkauf eine Rechnung über den Gegenwert in Euro und führst die MwSt. ans Finanzamt ab. Bei einer Prüfung stellt man dann fest, dass gar kein Geld geflossen ist, dann wird es erklärungsbedürftig.
 
ohne 100 % Garantie, würde ich dem widersprechen.

Solltest du Ware gegen Lose "verkaufen" und diese nicht veräußern, kannst du den Wareneingang buchen. Wenn du jedoch ein "Unternehmer" bist, wirst du die Lose auch verkaufen müssen. Und genau dann darfst du die "Einnahmen" aus dem Löseverkauf versteuern.

Solltest du die Lose nicht verkaufen, sondern sammeln, stellt sich die Frage ob du als "Unternehmer" aktiv bist. Ein Unternehmer kauft Ware ein, um diese mit Gewinnabsicht zu veräußern.

Wenn du die Lose "nur" sammeln willst, würde ich dir empfehlen dies als Privatperson zu machen.

Beispiel:
Du kaufst Ware für 5.000 € ein und buchst diese als Wareneingang.
Dann verkaufst du die Ware gegen Lose und sammelst diese.
Nun geht das Jahr zu Ende und du musst Inventur machen.

Genau jetzt fällt dir und dem FA auf, dass was nicht stimmt. Dem FA ist es total egal, was du mit den Losen machst. Aber wenn du Sie nicht verkaufst, könnte man die "Steuerbetrug" vorwerfen, da du zwar Ware einkaufst und buchst. Demzufolge also auch die MwSt zurückholst. Dies Lose aber nicht verkaufst und somit nicht versteuern kannst.

Und ich bin mir sicher, dass du dem FA als Nachweis deines "Geschäftsvermögen" nicht einen Screen von deinem Klammkonto enden brauchst.

Ich empfehle dir einen Steuerberater zu der Thematik zu befragen. Nimm dir aber etwas Zeit mit, da du ihm vorher Klammlose genau erklären musst, damit er das System versteht :)
 
Dem würde ich zustimmen, wenn es sich um einen beweglichen Gegenstand handeln würde.
Aber es ist eine nicht "werthaltige" Internetwährung.
 
Also bei einem Tausch geht es um zwei Lieferungen:

(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).

Meiner Meinung nach ist es eine Lieferung.

Gehen wir mal davon aus, es ist keine Lieferung, dann ist es eine sonstige Leistung:
(9) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustands bestehen. In den Fällen der §§ 27 und 54 des Urheberrechtsgesetzes führen die Verwertungsgesellschaften und die Urheber sonstige Leistungen aus.

Wenn es eine sontige Leistung ist, dann ist es halt kein Tausch sondern ein tauschähnlicher Ummsatz:

(12) Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht.
 
@Wasweissdennich
ist schon lange her mit der Ausbildung... Aber das Gesetz kann ja jeder nachlesen.


Aber wenn du Sie nicht verkaufst, könnte man die "Steuerbetrug" vorwerfen, da du zwar Ware einkaufst und buchst. Demzufolge also auch die MwSt zurückholst. Dies Lose aber nicht verkaufst und somit nicht versteuern kannst.

Aber so was ist nun mal Schwachsinn. Die Lose kann man dennoch versteuern, muss man auch als Unternehmer dann. Genau für den Fall gibt es den Tausch oder tauschähnlichen Umsatz. Damit so was auch abgedeckt wird.

@Stonebroke
Brauchst du auch nicht. Ich beherrsche schon die Rechtschreibung, aber die ist mir hier noch unwichtiger als anders wo, solange man es noch lesen kann.
 
Ob das Ganze so ratsam ist,...wer weiß

Um Vorsteuerberechtigt zu sein, musst du
a) Unternehmer sein und
b) das Produkt weiterveräußern (-> Endverbraucher trägt die USt.)

Gehen wir davon aus du kaufst einen Fernsehen im Rahmen deiner betrieblichen Tätigkeit für 1.000 Euro + 190 Euro USt. Verkaufst du jetzt den Fernseher für Lose, könnte dir das FA unterstellen, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hattest und es würde als Schenkung durchgehen. In dem Fall erlischt der Anspruch auf die Vorsteuer.

Sobald du jedoch die Lose in ein geldwertes Gegenstück tauschst, entsteht der Gewinn bzw. Verlust. Fraglich ist hierbei, ob die Lose jemals einem selbst gehört haben (-> siehe Regeln für Leasing), weshalb da der "Tageskurs" nicht zugrunde gelegt werden kann.

Summa summarum stehst du wenn du "betrügst" schlechter da als vorher. Nicht nur das du deine Vorsteuerberechtigung verlieren kannnst (Aufgabe der Unternehmung), kann auch ein realer Verlust i.H. der Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs liegen.
 
Ob das Ganze so ratsam ist,...wer weiß

Um Vorsteuerberechtigt zu sein, musst du
a) Unternehmer sein und
b) das Produkt weiterveräußern (-> Endverbraucher trägt die USt.)
Darum ging es doch!?

Gehen wir davon aus du kaufst einen Fernsehen im Rahmen deiner betrieblichen Tätigkeit für 1.000 Euro + 190 Euro USt. Verkaufst du jetzt den Fernseher für Lose, könnte dir das FA unterstellen, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hattest und es würde als Schenkung durchgehen. In dem Fall erlischt der Anspruch auf die Vorsteuer.
Wieso das denn? Es wird doch ein Umsatz geltend gemacht und dazu auch die Umsatzsteuer abgeführt (bzw. mit der Vorsteuer verrechnet). Daher wird das FA nciht von einer Schenkung ausgehen und auch nciht das du keine Gewinnerziehlungsabsicht hast.


Sobald du jedoch die Lose in ein geldwertes Gegenstück tauschst, entsteht der Gewinn bzw. Verlust. Fraglich ist hierbei, ob die Lose jemals einem selbst gehört haben (-> siehe Regeln für Leasing), weshalb da der "Tageskurs" nicht zugrunde gelegt werden kann.

Natürlich haben dIe Lose "ihm" Gehört

Summa summarum stehst du wenn du "betrügst" schlechter da als vorher. Nicht nur das du deine Vorsteuerberechtigung verlieren kannnst (Aufgabe der Unternehmung), kann auch ein realer Verlust i.H. der Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs liegen.

Hä? Wieso sprichst du denn jetzt von Betrügen? will doch keiner!
 
In diesem Bereich würde ich niemandem glauben, der einer Rechtschreibung nicht mächtig ist ;)

ich finde so sätze sehr sehr gelungen,
denke mal das du dann auch einem der eine Querschnittlähmung hat nichts glauben würdest was mit sportregeln zu tun hat.
Paralympischen Spiele sind dann bestimmt für dumme
wenn leuten mit LRS deiner meinung nach nicht zu glauben ist
 
ich finde so sätze sehr sehr gelungen, ...

Ab hier sollte es wohl spannend werden, denn "sehr sehr" ist die wohl ultimative, ironische Steigerungsform.

denke mal das du dann auch einem der eine Querschnittlähmung hat nichts glauben würdest was mit sportregeln zu tun hat.

Wer denkt? Du? Dann schreib' es doch auch so. Aber bitte vorher mal ein bisschen nachdenken. Deine Verallgemeinerung mit dem wohl unschönsten Schicksal Mancher überhaupt, erklärt auch deine geistige Reichweite. Für diese dramatisierte Gegenüberstellung kannst du dir auf den kleinen Applaus (in Form der Likes) sonst was für dein Ego ausmalen.

Anbei: Der Querschnittgelähmte kann durchaus sportlichen Fachs sein. Allgemein "Sportregeln" gibt die Qualität deiner Aussage wieder.

Paralympischen Spiele sind dann bestimmt für dumme
wenn leuten mit LRS deiner meinung nach nicht zu glauben ist

Du bewertest meine Aussage "zu glauben" grundauf schlecht und behauptest indirekt, dass ich negativ behinderten/eingeschränkten Menschen eingestellt bin. Ebenso war auch nirgends von einer Lese- und Rechtschreibstörung (Schwäche/Schwierigkeiten) die Rede. Die meisten hier können nämlich gut lesen - nur mit dem Denken hapert es zuweilen, wie man es nach deinem Beispiel annnehmen könnte.

Es gibt Berufsbereiche in denen man gewisse Kriterien voraussetzt. Mehr wollte ich von meiner Seite nicht wiedergeben oder ausdrücken. Das sich direkt schon darauffolgend gewisse Leute angesprochen fühlen, ist ihre alleinige Sache.

Aber gerne noch etwas zu meiner eher weniger indirekten Einschätzung:
Wenn Halbdenken leuchten würde, hätte manche Personen auf diesem Planeten scheinbar niemals Nacht. Ein Grund vielleicht, warum sich manche User einfach nur "day" nennnen. ;) (oh, jetzt rattert es wieder seh sehr)

Kleiner Tipp: Gehe vielleicht in deiner ~11.000 Seelengemeinde bei diesem schönen Wetter mal ein wenig luftschnappen. Das käme dir sicher "sehr sehr" gut. :yes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke stone, dass du uns wieder mal zeigst dass hier das Niveau sich dem Losepreis anpasst. Es sinkt ins unterirdische. Wenn du Rechtschreibfehler finden solltest, behalte es ruhig für dich.
 
@Stonebroke
Und Rechtschreibung ist ja so ein wichtiges Kriterium bei fast allen Berufen!?

Ich behaupte mal das bei wohl 95% der Berufe das eher unwichtig ist und eher anderes wichtig ist.
Klar bei nem Journalisten oder Deutschlehrer oder...
Aber bei vielen eben nicht.

Außerdem bist selbst du da nicht fehlerfrei ;)
 
Danke stone, dass du uns wieder mal zeigst dass hier das Niveau sich dem Losepreis anpasst. Es sinkt ins unterirdische. Wenn du Rechtschreibfehler finden solltest, behalte es ruhig für dich.

Wenn man versucht meine Aussage mit benachteiligten Mitmenschen unverhältnismäßig zu vergleichen, versuche ich lediglich meinen Standpunkt genauer zu definieren. Es geht überhaupt nicht darum, jedem seine Rechtschreibfehler unter die Nase zu reiben.

Den so braun unterlegten Text in meinem Vorpost hätte man sich vielleicht einmal zu Gemüte führen können, dann hätte man selbig verstehen können, worauf sich meine Aussage eingangs bezog.

Es ist scheinbar nun ein Einfacheres mit mehreren auf jemanden rumzukauen, der das empfindliche Thema Rechtschreibung - bezogen auf einer beruflichen Ausrichtung hin - ansprach. Ich darf hoffentlich hierbei betonen, dass ich niemand persönlich angesprochen habe.

Zum Thema "Niveau": Für den Losepreis kann ich ebenso wenig wie für immerzu totgetrampelte Meinungsfreiheit, die, ich erwähn's nochmal, allgemein angewandt war.

Der Klügere gibt nach. Drum frohe und heitere Diskussionen noch.

*ein_paar_Taschentücher_für_evtl._sich_noch_Angesprochene_da_lass*

@Stonebroke
Und Rechtschreibung ist ja so ein wichtiges Kriterium bei fast allen Berufen!?

Schon recht - alles gut! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man versucht meine Aussage mit benachteiligten Mitmenschen unverhältnismäßig zu vergleichen, versuche ich lediglich meinen Standpunkt genauer zu definieren. Es geht überhaupt nicht darum, jedem seine Rechtschreibfehler unter die Nase zu reiben.

Vielleicht war das etwas übertrieben, aber man nimmt ja eher übertreibungen um etwas aufzuzeigen.
Was hattest du denn vor gehabt? Jemanden (mich) zu beleidigen? Oder wolltest du nur ausdrücken, weil jemanden eine Kompetenz fehlt, das ihm jegliche weitere fehlt? Ganeu das wollte man dir mit dieser Übertreibung zeigen.

Den so braun unterlegten Text in meinem Vorpost hätte man sich vielleicht einmal zu Gemüte führen können, dann hätte man selbig verstehen können, worauf sich meine Aussage eingangs bezog.

Es ist scheinbar nun ein Einfacheres mit mehreren auf jemanden rumzukauen, der das empfindliche Thema Rechtschreibung - bezogen auf einer beruflichen Ausrichtung hin - ansprach. Ich darf hoffentlich hierbei betonen, dass ich niemand persönlich angesprochen habe.

Nun, dass mehrere gegen dich sind sollten dir schon zu denken geben? Vielleicht hättest du ja vorher nachdenken sollen wenn du das schon auf andere beziehst mit dem denken... denn du hast mich persönlich angesprochen, auch wenn du meinen nick nicht genannt hast, denn dein Post hatte eindeutig einen Bezug auf das Vorposting und dort wurde mein Nick erwähnt...Komisch das ja auch alle davon ausgingen das du mich meintest.


Zum Thema "Niveau": Für den Losepreis kann ich ebenso wenig wie für immerzu totgetrampelte Meinungsfreiheit, die, ich erwähn's nochmal, allgemein angewandt war.

Der Klügere gibt nach. Drum frohe und heitere Diskussionen noch.

Nun stellst dich ja wieder über alle!

Schon recht - alles gut! :)

Erklär doch mal wieso Rechtschreibung für den Bereich Steuern wichtig sein soll?
Hier ist eher Mathematik wichtig!