Nöö, ein Richter nennt das dann Anscheinsbeweis. Der liest den Thread hier (natürlich vorher von einem Rechtsgehilfen gesäubert auf das Wesentliche) und kommt zu einer Meinung. Danach kann er urteilen. Er muss kein Schriftstück haben, auf dem Gruby (unter Folter) gestanden hat, dass er die User bescheissen wollte.In diesem Fall müsste Gruby mit der Absicht den Usern Schaden zuzufügen um sich selber zu bereichern Logwin gegründet haben.
Das wäre zu beweisen.
Wenn Du gerade die Scheibe eines Juweliers eingeschlagen hast, muss Dir auch niemand beweisen, dass Du was stehlen wolltest, der Anschein reicht schon.
Marty
